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Darlehen: Bruder verklagt Bruder

Bruder-Streit um Darlehen beschäftigt das Landesgericht Feldkirch.
Bruder-Streit um Darlehen beschäftigt das Landesgericht Feldkirch. ©Rauch
Kläger fordert in anhängigem Zivilprozess 73.000 Euro zurück. Beklagter sagte, er habe gar kein Geld erhalten.


Mama würde sich im Grab umdrehen“, sagte der Beklagte gestern während der ersten Gerichtsverhandlung. „Richtig“, ergänzte der Kläger. Der Beklagte und der Kläger sind Brüder. Die Geschwister bilden die Streitparteien in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Dabei fordert der Kläger die Rückzahlung von 73.000 Euro, die er vor Jahren seinem Bruder als Darlehen gewährt haben will.

Der Beklagte bestreitet die Rechtmäßigkeit der Klagsforderung. Denn er habe von seinem Bruder gar kein geliehenes Geld erhalten. Als Beweis legte der Kläger Zivilrichterin Julia Summer ein beschriebenes Blatt Papier vor, bei dem es sich aus seiner Sicht um die Darlehensvereinbarung handelt. Er habe die Vereinbarung geschrieben, die sein Bruder unterschrieben habe, gibt der Kläger an.

Er habe die Vereinbarung nicht unterschrieben, die Unterschriften würden nicht von ihm stammen, sagt hingegen der Beklagte.

Betrugsvorwürfe

Die beiden Brüder werfen sich wechselseitig Betrug vor. Der Kläger spricht von Betrug, weil der Beklagte wahrheitswidrig behaupte, kein Darlehen erhalten und keine Unterschriften geleistet zu haben. Der Beklagte sprach gestern von einer Sauerei – er legt seinem Bruder einen Betrugsversuch mit einer gefälschten Vereinbarung zur Last.

Der Streit um das Darlehen wird deshalb nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich beurteilt werden. Zivilrichterin Julia Summer gab den Streitparteien zu verstehen, dass sie den Gerichtsakt der Staatsanwaltschaft übergeben müssen werde. Zuvor wird im Zivilverfahren der Salzburger Sachverständige Wolfgang Caspart ein grafologisches Gutachten erstellen. Der Experte soll klären, ob die Darlehensvereinbarung tatsächlich vom Beklagten unterschrieben worden ist oder nicht. Fürs Gutachten unterschrieb der Beklagte im Gerichtssaal 30 Mal auf einem Blatt Papier.

Nach dem Vorliegen der Unterschriften-Expertise werde entweder der Kläger oder der Beklagte mit der Staatsanwaltschaft Probleme bekommen, waren sich die Streitparteien einig.

Eine gütliche Einigung haben die gegeneinander prozessierenden Brüder gestern nicht erzielt, zu unterschiedlich sind dafür die Standpunkte. Zudem bestehe der Vergleich ja schon darin, dass mit 73.000 Euro weniger als die Hälfte der Ansprüche eingeklagt worden sei, merkte Klagsvertreter Rainer Welte an. Tatsächlich habe der Kläger dem Beklagten ja 150.000 Euro geliehen und noch nicht zurückbezahlt bekommen.

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