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Debatte um Bankomatgebühr: ÖVP spricht sich gegen Verbot aus

Die ÖVP ist gegen ein Verbot der Bankomatgebühr.
Die ÖVP ist gegen ein Verbot der Bankomatgebühr. ©APA/Helmut Fohringer
Die ÖVP lehnt einen von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) erstellten Gesetzesentwurf für ein Verbot von Bankomatgebühren ab. ÖVP-Generalsekretär Peter McDonald warnte davor, mit "Kanonen auf Spatzen zu schießen".
WKO gegen Verbot per Gesetz
Finanzminister forert Kennzeichnung

Man könne nicht weniger Bürokratie versprechen und dann bei so einem Anlass gleich nach neuen Gesetzen rufen, sagte McDonald dem “Standard” (Dienstag-Ausgabe).

Anstatt eines Verbots plädiert die ÖVP für eine Kennzeichnung von gebührenpflichtigen Automaten. Mehr Transparenz werde dafür sorgen, dass die Konsumenten die richtigen Entscheidungen treffen, so McDonald. FPÖ und Grüne sind gegen eine Bankomatgebühr. Die NEOS finden eine Kennzeichnung von gebührenpflichtigen Bankomaten okay. Arbeiterkammer und ÖGB wollen auch ein Gesetz gegen Bankomatgebühren.

Gebühren an Bankomaten

Wie berichtet verlangt der US-amerikanische Bankomatenbetreiber Euronet seit kurzem für jede Abhebung an einem seiner 67 in Österreich aufgestellten Bankomaten 1,95 Euro. Insgesamt gibt es hierzulande rund 8.500 Bankomaten. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern verlangen die österreichischen Finanzinstitute bisher keine Gebühr für die Bargeldabhebung beim Bankomaten.

Im Sozialministerium will man den Gesetzesentwurf, der Bankomatgebühren – abgesehen von Kreditkartenabhebungen – für unwirksam erklärt, aber ohne den Sanktus der ÖVP nicht formell in Begutachtung schicken. Die SPÖ beruft sich bei dem anvisierten Bankomatgebühren-Verbot auf eine vierseitige Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Eine Einschränkung der Vertragsautonomie sei zulässig, “wenn sie im öffentlichen Interesse” und “verhältnismäßig” sei, zitiert der “Standard” aus der Stellungnahme. Das öffentliche Interesse sei wegen des Konsumentenschutzes gegeben.

Gesetzliches Verbot “eher verfassungswidrig”

Als “eher verfassungswidrig” wertet der Vize-Rektor und Verfassungsrechtler an der Johannes Kepler Universität Linz, Andreas Janko, die geplante Regelung. Ein gesetzliches Verbot einer Bankomatgebühr wäre mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig, sagte Janko den “Oberösterreichischen Nachrichten” (Dienstag-Ausgabe). Das Bankomatgebühren-Verbot könnte gegen die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit verstoßen.

“Ich hätte da massives Bauchweh”, so der Verfassungsjurist. Es spreche nichts dagegen, Bankomaten mit anderer Farbe zu kennzeichnen oder vorzuschreiben, dass Kunden bei der Bargeldbehebung auffälliger darauf hingewiesen werden müssten, dass dafür Entgelt verlangt werde. “Auch muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit beim Eingriff in die Grundrechte gegeben sein. Und diese sähe ich im konkreten Fall eher nicht”, sagte Janko der Zeitung.

Kritik an ÖVP vom Pensionistenverband

Auch der ehemalige IHS-Chef und Ökonom, Christian Keuschnigg, sieht die Diskussion rund um Bankomatgebühren kritisch. Es herrsche Wettbewerb unter den Banken, und der werde dafür sorgen, dass die Kunden nicht unter die Räder kommen, sagte Keuschnigg der “Kleinen Zeitung” (Dienstag-Ausgabe). Ob die Banken ihren Kunden eine Bankomatgebühr zumuten wollen, gehe nur die Finanzinstitute etwas an, solange der Wettbewerb funktioniere.

Der sozialdemokratische Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) forderte indes die ÖVP auf, die “Blockadehaltung” gegen ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren zu beenden. “Eine bloße Kennzeichnungspflicht ist lächerlich und gerade für die ländliche Bevölkerung und hier besonders ältere, in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen eine zynische Alibi-Aktion”, so PVÖ-Konsumentenschutzsprecher Harald Glatz kritisch.

>> Übersicht: Hier zahlen Sie fürs Geldabheben Gebühren.

(APA)

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