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Der Flüchtling vom Pfänderhang muss erneut vor Gericht

Was geschah während der spektakulären Flucht?
Was geschah während der spektakulären Flucht? ©VOL.AT/Vlach
Jenem 25-jährigen Lochauer, der im Juni 2013 mit seiner Flucht aus der U-Haft für Aufsehen gesorgt hatte, steht wegen möglichen weiteren Straftaten während der 135 Tage währenden Flucht ein weiterer Prozess ins Haus. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis.
Eine kriminelle "Karriere"
Flucht endet nach 135 Tagen
Weitere Überfälle auf der Flucht?
Einbrechermama vor Gericht

Im Dezember wurde der Mann wegen diverser Einbruchsdiebstähle zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der achtfach vorbestrafte Untersuchungshäftling hatte zuvor mit seiner Flucht quer über den Pfänderhang im Juni 2013 für Aufsehen gesorgt. Er sollte damals zwei Polizisten ein Beuteversteck zeugen und nützte die Gelegenheit, um sich im wahrsten Sinne des Wortes “in die Büsche zu schlagen”.

Weitere Überfälle auf der Flucht?

Nach 135 Tagen wurde er schlussendlich doch geschnappt und schuldig gesprochen. Die Haftstrafe von sechseinhalb Jahren ist rechtskräftig. Doch nun muss der Schöffensenat klären, ob auf der Flucht nicht weitere Straftaten von dem Mann verübt wurden. Er selbst sagt “nein”, zumindest was drei Raubüberfälle in der Schweiz und Deutschland betrifft.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Jungganoven jedoch schuldig und hat ihn angeklagt. Auch ein voraussichtlicher Prozesstermin steht bereits fest. Anfang Jänner muss er sich zwei Tage vor Gericht verantworten.

Be- und entlastende Indizien

Thomas Raneburger, ein Feldkircher Anwalt, der bereits in mehreren Strafverfahren überzeugen konnte, vertritt den Unterländer. Er betont, dass sein Mandant bislang immer alles zugab, bezüglich der Raubvorwürfe gebe es lediglich Indizien und keine Beweise.

Und genau zu diesen Punkten ist der Lochauer nicht geständig. Das Gericht wird Be- und Entlastendes genau analysieren, für und wider abwägen, danach muss der Schöffensenat ein Urteil fällen. Dem jungen Mann drohen im Falle eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage bis zu zwanzig Jahre Haft. Doch noch ist nichts entschieden. (VOL.AT/Christiane Eckert)

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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