Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelte im Rahmen der Wahlkartenaffäre in Hohenems gegen sieben Personen, darunter Ex-Bürgermeister Richard Amann. Vor Gericht muss sich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs nun nur der mit der Organisation der Wahl verantwortliche Gemeindebedienstete verantworten.
Dieter Egger wenig erfreut
Grundsätzlich sei Egger ja froh, dass die meisten Anzeigen aufgrund mangelnder Beweise nicht weiter verfolgt werden – nicht zuletzt jene gegen Amann. Dies hätte das derzeitige konstruktive Klima in Hohenems belasten können. “Ich habe keine Freude damit, dass nun ein kleiner Mitarbeiter auf der Anklagebank sitzt”, betont Egger. Diese Entwicklung der Wahlkartenaffäre sei nicht schön.
Hohenems prüft weiteres Vorgehen
Die Anklage gegen den Gemeindebediensteten sei am Donnerstagmorgen zugestellt worden. Nun müsse man die interne Prüfung abwarten, wie man weiter vorgehen wolle. So werde derzeit geprüft, ob eine Beurlaubung des Beklagten notwendig ist. Auch ob der Stadtbedienstete von der Gemeinde einen Verteidiger gestellt bekommt, könne man derzeit noch nicht sagen, bittet Egger um Zeit.
Strafrahmen von bis zu fünf Jahre
Die Ermittlungen wurden nach der Aufhebung der Stichwahlen in Bludenz und Hohenems durch den Verfassungsgerichtshof aufgenommen. Eine Entscheidung, ob auch gegen einen der sechs Verdächtigen in Bludenz eine Anklage erhoben wird, steht noch aus. Den Beklagten droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.