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Doppelmörderin Estibaliz C. von NÖ nach Asten verlegt

Estibaliz C. wurde in eine Sonderanstalt verlegt.
Estibaliz C. wurde in eine Sonderanstalt verlegt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Doppelmörderin Estibaliz C., die ihre Partner erschossen und im Keller ihres Eissalons in Wien-Meidling einbetoniert hat, wurde aus der niederösterreichischen Justizanstalt Schwarzau in eine Sonderanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Asten verlegt.
Verlegung in Sonderanstalt
Memoiren von Estibaliz C.

Der Anwalt der Frau bestätigte eine Überstellung diesen Sommer, meldete ORF Radio Oberösterreich am Donnerstag. Das Justizministerium erteile aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Auskünfte über Gefängnisinsassen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage der APA. Daher machte er auch zu jener Verlegung keine Angaben.

Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in Asten

Im Forensischen Zentrum Asten gibt es bereits eine Abteilung für geistig abnorme Rechtsbrecher. Allerdings wurden dort bisher nur männliche Insassen hinter Gittern therapiert. Diesen Sommer kam jedoch auch ein Trakt für Frauen hinzu. Bereits im Vorjahr hatte das Justizministerium angekündigt, in Oberösterreich die Schaffung eines derartigen “Vorzeigemodells” zu prüfen, damit auch “geistig abnorme Straftäterinnen zielführend untergebracht werden können”. Mit 1. Jänner wurde dann die Adaptierung in Asten für 14 Haftplätze für Frauen beschlossen.

Estibalz C. wurde wegen Doppelmordes verurteilt

Estibaliz C. hatte im April 2008 ihren Ex-Mann und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten erschossen. Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge zerteilte sie die sterblichen Überreste jeweils mit einer Motorsäge, betonierte die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe ein und hielt die Gefäße im Keller ihres Eissalon in Wien-Meidling verborgen. In ihrem Prozess war der damals 34-Jährigen zwar Zurechnungsfähigkeit attestiert worden, aber auch eine Persönlichkeitsstörung. Sie wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Generell besteht die Chance, dass eine Person, die zu lebenslang verurteilt wurde und zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, nach einer erfolgreichen Therapie nach einer gesetzlichen Frist freigelassen wird.

(APA/Red)

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