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Drei Jahre Haft für Missbrauch von Tochter und Sohn

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Ein 67-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei Jahre bedingt. Die Angaben der Opfer seien überaus glaubwürdig und nachvollziehbar gewesen, sagte Richterin Andrea Humer. Staatsanwältin und Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Kinder von 1994 bis zumindest Ende 2001 schwer sexuell missbraucht hatte. Als die Tochter fünf und der Sohn sechs Jahre alt war, hatte er begonnen, sie anzufassen und zu Hand- und Oralverkehr zu veranlassen.

“Wir haben keinen Grund, an den Aussagen der beiden Kinder zu zweifeln”, sagte die Richterin. Der Aussage des 67-Jährigen, es habe sich um einen einmaligen Vorfall im Zuge der sexuellen Aufklärung gehandelt, waren laut Humer Zeugenaussagen entgegenzuhalten, wonach die Übergriffe jahrelang gedauert hatten.

Der Pensionist wurde wegen Unzucht mit Unmündigen, schweren sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und versuchter Blutschande schuldig gesprochen. Zudem muss er seiner Tochter, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, 1.000 Euro Schmerzensgeld für die erlittenen psychischen Folgen zahlen und für alle ihre zukünftigen Schäden durch den Missbrauch haften. Mit ihren restlichen Ansprüchen wurde die Tochter auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer und des weit zurückliegenden Tatzeitpunktes habe man sich “ausnahmsweise” für eine teilbedingte Freiheitsstrafe entschieden, begründete die Richterin das Urteil. Mildernd wirkten sich bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft der bisherige ordentliche Lebenswandel des 67-Jährigen, die lange zurückliegende letzte Tathandlung vor 15 Jahren, die lange Verfahrensdauer und das teilweise Geständnis aus. Erschwerend waren die Verwirklichung einer Vielzahl von Verbrechen und der lange Deliktszeitraum.

Im Laufe der Verhandlung wurden den Schöffen Video-Aufnahmen von den kontradiktorischen Einvernahmen der beiden Opfer gezeigt. Die Öffentlichkeit war von dem Prozess ausgeschlossen.

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