6. Februar 2012 13:49; Akt.: 6.02.2012 13:49

Drei Monate für Angeklagte in Schulden-Prozess

Kein Interesse am Entführten in der Wohnung zeigte die Angeklagte. Kein Interesse am Entführten in der Wohnung zeigte die Angeklagte. - © Bilderbox
Unterlassene Hilfeleistung kann teuer kommen: Eine 23-jährige Wienerin ist am Montag im Straflandesgericht zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Sie hatte mitbekommen, dass ihr Freund in seiner Wohnung einen jungen Süchtigen gefesselt gefangen hielt, weil dieser Schulden aus Drogengeschäften nicht bezahlen konnte. “Als ich am Abend zu ihm gekommen bin, hab’ ich den anderen da gefesselt sitzen gesehen. Ich hab’ mir gedacht, ich lass es dabei und geh’ am nächsten Morgen”, verantwortete sich die Angeklagte.

Entführung war nicht weiter interessant

Die Verkäuferin hatte sich am 1. Mai 2011 kurz nach Mitternacht spontan in ein Taxi gesetzt, weil sie noch ihren 20 Jahre alten Freund sehen wollte. Bei diesem angelangt, erfuhr sie, dass dieser gemeinsam mit einem gleichaltrigen Komplizen untertags einen Mann in seine Gewalt gebracht und entführt hatte, um diesen dazu zu bringen, bei Bekannten und Verwandten das überfällige Geld – es ging um 1.500 Euro – aufzustellen, das er schuldig war.

Man hätte vielleicht nachdenken sollen

Obwohl sie die gesamte Nacht in der Wohnung verbrachte, interessierte sich die 23-Jährige nicht weiter für das Schicksal des Gefangenen. Sie sprach ihn nicht ein einziges Mal an. “Ich hab’ nicht nachgedacht. Ich weiß, dass ich drüber nachdenken hätte sollen”, gab sie nun zu Protokoll.

Sie habe “die Situation falsch eingeschätzt”, gab ihre Verteidigerin zu bedenken. Der Freund ihrer Mandantin habe “in der Beziehung eine gewisse Gewaltbereitschaft erkennen lassen. Aus dieser Situation heraus hat sie nicht das richtige Verhalten gesetzt.”

Der Schuldspruch wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung ist rechtskräftig. Die 23-Jährige akzeptierte das Urteil. Ihr Lebensgefährte und sein Komplize müssen sich seit Ende Jänner wegen erpresserischer Entführung vor einem Schwurgericht verantworten. Sie hatten den jungen Mann erst nach zwölf Stunden freigelassen, nachdem Verwandte seiner Freundin 400 Euro bezahlt hatten. Die Geschworenenverhandlung war in der Vorwoche zur Ladung zahlreicher Zeugen in Sachen Schulden auf unbestimmte Zeit vertagt worden.


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