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Drei Schuldsprüche in Prozess um Drogenhandel in Gefängnis

Auf der Anklagebank saßen u.a. zwei Justizwachebeamte
Auf der Anklagebank saßen u.a. zwei Justizwachebeamte
Im Landesgericht Steyr ist am Donnerstag eine Ex-Justizwachebeamtin wegen Amtsmissbrauchs zu 15 Monaten bedingt und 1.440 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie soll Häftlinge mit Handys und Drogen versorgt haben. Ihr Cousin fasste neun Monate bedingt aus, ein Häftling 15 Monate unbedingt. Ein weiterer Beamter und fünf Gefangene wurden freigesprochen.


Die Anklagen lauteten auf Amtsmissbrauch – teils als Beitragstäter – und Suchtgifthandel, teilweise unter Ausnützung einer Amtsstellung. Die Verurteilungen erfolgten aber nur wegen Amtsmissbrauchs, nicht wegen Drogenhandels. Den Beschuldigten konnte die dafür nötige Menge nicht nachgewiesen werden. Es blieb daher beim unerlaubten Umgang mit Suchtmitteln. Aufgrund einer seit Jahresbeginn geltenden Regelung wurde das Verfahren dazu vorläufig eingestellt.

Der nun verurteilten ehemaligen Beamtin hatte die Anklage vorgeworfen, 800 Gramm Cannabisharz, 200 Gramm Speed, zehn Gramm Kokain sowie Crystal Meth, Ecstasy-Tabletten und 14 Handys samt Simkarten in die Justizanstalt eingeschleust zu haben. Ihr derzeit suspendierter Ex-Kollege, der freigesprochen wurde, sollte Häftlingen 125 Tabletten Subutex, 150 Gramm Cannabisharz sowie ebenfalls mehrere Mobiltelefone verschafft haben.

Der Mann leugnete alle Vorwürfe als “Schwachsinn”. Die Frau gab vor dem Richter zu, einem Gefangenen acht bis zehn Handys und 180 bis 200 Gramm Cannabis gebracht zu haben. “Aus Blödheit und Blindheit” und weil sie sich in den wegen Mordes einsitzenden 32-Jährigen verliebt habe. Als er immer mehr – u.a. auch Heroin – verlangte, habe sie die Liebes- und die Geschäftsbeziehung schließlich abgebrochen.

Der Häftling, der als einziger der Gefängnisinsassen umfassend geständig war, schilderte die Sache mit umgekehrten Vorzeichen: Er sei in die Frau verliebt gewesen und habe ihr helfen wollen, mit den Geschäften im Knast Geld für eine Wohnung zu verdienen. Er gab zu, die Drogen und Mobiltelefone an andere Gefangene weiterverkauft zu haben und belastete eine Reihe seiner Mitinsassen – einer bereits bedingt entlassen – der Rest großteils ebenfalls “schwere Jungs”.

Diese wollen aber alle nichts mit der Sache zu tun haben. Lediglich einer räumte ein, von ihm einen Mini-PC, ein Handy und einen Internet-Stick gekauft zu haben. Der 32-Jährige fasste für seine illegalen Häfen-Geschäfte 15 Monate unbedingt aus, die anderen Gefangenen wurden freigesprochen.

Ebenfalls auf der Anklagebank saß der Cousin der Ex-Justizwachebeamtin, der in den Suchtgifthandel involviert gewesen sein soll. Er gab zu, die Frau zum Drogeneinkauf nach Wien gefahren und für sie Postanweisungen und Bargeld entgegengenommen zu haben. Er habe es für möglich gehalten, dass es dabei um Geschäfte in der Justizanstalt gehen könnte, es aber eigentlich “gar nicht wissen wollen”, sagte er. Er wurde zu neun Monaten bedingt verurteilt.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitzenden Wolf-Dieter Graf wertete bei allen drei Verurteilten die Geständnisse als mildernd, bei der Ex-Beamtin und ihrem Cousin zudem deren Unbescholtenheit. Dem Häftling wurde eine einschlägige Vorstrafe und die Tatbegehung im Gefängnis als erschwerend angelastet. Der Strafrahmen hatte jeweils sechs Monate bis fünf Jahre betragen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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