Druck von 8,3 Mio. Stimmzetteln und 1,5 Mio. "neuen alten" Wahlkarten abgeschlossen
Gedruckt wurden die Stimmzettel von der Firma kbprintcom.at, die auch die defekten Wahlkuverts produziert hat – und die neuen Wahlkuverts in deren Auftrag von der burgenländischen Firma Österreichische Kuvertindustrie Ges.m.b.H. (ÖKI). Mit kbprintcom.at hat das Innenministerium einen bestehenden Vertrag, in dessen Rahmen “war und ist es die Pflicht dieses Unternehmens, die Unterlagen für die Stimmabgabe zu liefern”. Die Ansprüche des Bundes wurden auch von der Finanzprokuratur vertreten. Um ein mögliches Risiko in der Produktion zu minimieren, gab es ein begleitendes Qualitätsmanagement durch die Staatsdruckerei, berichtete ein Sprecher des Innenministeriums der APA.
Probleme mit Verklebung erforderten neuen Druck
Die von der kbprintcom.at beigezogene ÖKI ist ein österreichisches “Traditionsunternehmen”, gegründet im Jahr 1857. Im burgenländischen Hirm werden mit 70 Mitarbeitern jährlich über eine Milliarde Kuverts produziert. “Als Teil eines europaweit tätigen Netzwerkes von Kuvert-Produzenten kann sie (ÖKI, Anm.) auf umfassende Ressourcen und Erfahrung rund um Kuverts und Versandprodukte zurückgreifen”, steht auf der Homepage.
Dass die Verklebung der Laschen – die die persönlichen Daten des Wählers abdeckt – Probleme machte, hat nicht nur den Einsatz des “alten” Modells beim aktuellen Bundespräsidenten-Wahlgang zur Folge, sondern auch eine gesetzliche Regelung: Mit der im nächsten Nationalratsplenum zum Beschluss stehenden kleinen Wahlrechtsreform wird festgeschrieben, dass künftig Wahlkuverts ohne Lasche zum Einsatz kommen dürfen. Derzeit sind eigentlich nur solche mit Lasche zugelassen, für den 4. Dezember wurde mit dem Gesetz für die Verschiebung eine Ausnahme beschlossen.
Die “alten” – für den 2. Oktober – besorgten Wahlkarten sind für den 4. Dezember übrigens nicht mehr gültig. Auch Wahlberechtigte, die bereits eine Wahlkarte zu Hause liegen oder an die Bezirkswahlbehörde geschickt haben, müsse eine neue beantragen. Die schon bei den Bezirkswahlbehörden eingetroffenen Wahlkarten sammelt die Bundeswahlbehörde, verwahrt sie gesichert als Beweismittel für allfällige Gerichtsverfahren – und vernichtet sie, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.
(apa/Red)