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EGMR-Urteil über Eizellenspenden in Österreich

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) wird frühestens im Herbst sein Urteil über das Verbot von Samen- und Eizellspenden bei der künstlichen Befruchtung in Österreich treffen. Am heutigen Mittwoch gab es in Straßburg ein Hearing der betroffenen Parteien.

Geklagt hatten zwei österreichische Ehepaare, die an Unfruchtbarkeit leiden und künstliche Befruchtungstechniken mit gespendeten Eizellen bzw. Samen von Dritten in Anspruch nehmen wollten, um Kinder bekommen zu können. Das österreichische Recht erlaubt die künstliche Befruchtung aber nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner.

 

Verstoß gegen Rechte

Im April vergangenen Jahres hatte der EGMR das österreichische Verbot bereits als unzulässig bezeichnet. Einerseits sei es ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und andererseits gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens. Allerdings hatte die österreichische Regierung daraufhin verlangt, das Verfahren neu aufzurollen, und zwar vor der Großen Kammer des EGMR.

 

“Untypische Familienbeziehung”

Im Fall des Ehepaares, das den Samen einer dritten Person benötigt hätte, hatte der Menschenrechtsgerichtshof die Entscheidung des Sieben-Richter-Gremiums mit 6:1 für die Kläger getroffen. Bei jenen Eheleuten, wo die Frau unfruchtbar ist und die Eizelle einer dritten Person für eine künstliche Befruchtung braucht, lautete das Abstimmungsergebnis 5:2. Das Argument der österreichischen Regierung, wonach mit der Eizelle einer dritten Frau praktisch zwei Mütter vorhanden seien und damit eine untypische Familienbeziehung geschaffen wurde, wurde vom EGMR zurückgewiesen. Nicht typische Eltern-Kind-Beziehungen würden bereits seit der Adoptionsmöglichkeit bestehen, die auch nicht auf der Abstammung, sondern auf einem Vertrag beruhten. Jedem Paar wurde vom EGMR ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen.

 

Auswirkungen auf Deutschland

Der Ausgang des Verfahrens könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben. Im Gegensatz zur Samenspende ist die Eizellspende auch in Deutschland nicht erlaubt. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Die Letztentscheidung könnte im Herbst fallen, aber auch erst in einem Jahr.

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