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Ein Schwerarbeiter muss 2000 Kalorien verbrennen

LG Feldkirch: Straßenkehrer fordert Schwerarbeiterpension.
LG Feldkirch: Straßenkehrer fordert Schwerarbeiterpension. ©VOL.AT/ Paulitsch (Themenbild)
Feldkirch. Ein Vormittag im Sozialgericht: Ein Straßenkehrer will eine Schwerarbeiterpension, ein Sohn mehr Pflegegeld für seine Mutter.

Das sei nicht im Spaß gemeint, sagte der sonst humoristischen Anmerkungen nicht abgeneigte Sozialrichter Klaus Schurig: Der Kläger möge das Gefälle der Straße erheben, auf der er als städtischer Straßenkehrer zweimal täglich seinen Karren hinaufschieben müsse.

Der Straßenkehrer will im anhängigen Sozialprozess am Landesgericht Feldkirch gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Schwerarbeiterpension durchsetzen. Er wird sich damit wohl schwer tun. Denn Straßenreiniger seien nicht auf der Liste der Schwerarbeiter angeführt, teilte ihm bei der gestrigen Verhandlung der Richter mit. Zu den Voraussetzungen für eine Schwerarbeiterpension zähle ein Verbrauch von zumindest 2000 Kalorien durch die Arbeit an wenigstens 15 Tagen im Monat. „Davon sind wir meilenweit entfernt“, schätzte der Richter die Sachlage vorläufig ein.

Der vertagte Prozess um die Schwerarbeiterpension war das letzte Sozialrechtsverfahren im Verhandlungssaal 15 des Landesgerichts am gestrigen Vormittag.

Im Verfahren davor hat der Kläger damit gedroht, „unter den Zug zu gehen“. Denn der seit zehn Jahren arbeitslose 53-Jährige erhält keine Berufsunfähigkeitspension. Dem ungelernten Arbeiter seien „leichte bis fallweise mittelschwere“ Tätigkeiten noch zuzumuten, meint der medizinische Gutachter. Der Kläger beruhigte sich während der Verhandlung und zog letztlich seine Klage zurück.

Einer erkrankten Frau gewährt die PVA ab 1. April vorerst für ein Jahr eine Berufsunfähigkeitspension. Dazu wurde ein bedingter Vergleich abgeschlossen, der noch widerrufen werden kann.

So endete auch das Verfahren um eine demenzkranke Frau, die ab 1. April von der PVA Pflegegeld für die Pflegestufe 5 erhält. Seine verwirrte Mutter benötige nicht nur auf dem WC Hilfe, sagte ihr 60-jähriger Sohn, sondern inzwischen auch in der Nacht, weil sie aufstehe und singend durchs Haus gehe. Er könne sich nachts nicht auf die Lauer legen und das beobachten, sagte dazu der medizinische Sachverständige.

Keine Alterspension

Dass sie keine Alterspension in Österreich erhalten, machte der Richter zwei in der Schweiz pensionierten bosnischen Staatsbürgern klar. Sie hatten 48 beziehungsweise 70 Monate lang in Österreich gearbeitet und liegen damit weit unter den erforderlichen 180 Beitragsmonaten oder 300 Versicherungsmonaten für Nicht-EU-Bürger. Ihre einbezahlten Pensionsversicherungsbeiträge erhalten sie nicht zurück.

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