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Elektrizitätswirtschaftsgesetz in der Begutachtung

Vor kurzem wurde der Entwurf eines geänderten Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 2. März 2007 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.

Die Gesetzesänderung dient der Ausführung entsprechender Grundsatzbestimmungen des Bundes. Ziel ist auch die Umsetzung der Kraft-Wärme-Koppelungs-Richtlinie (KWK-Richtlinie) auf Landesebene.

Der Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen Regelungen über die Vermeidung, Ermittlung und Beseitigung von Netzengpässen durch die Netzbetreiber zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Langfristplanung durch den Regelzonenführer, die Primärregelleistung sowie die Pflicht zur Grundversorgung von Haushaltskunden. Weiters geht es um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber und der Versorger sowie Regelungen über die Verankerung von Kriterien für den Wirkungsgrad von KWK und eines Herkunftsnachweissystems für Strom aus hocheffizienter KWK.

Rückfragehinweis:

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OTS0024 2007-01-23/08:56

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