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Eltern überließen Säugling mit Knochenbrüchen sich selbst: Verurteilung in Wien

Die Eltern hatten den Säugling mit mehreren Knochenbrüchen sich selbst überlassen.
Die Eltern hatten den Säugling mit mehreren Knochenbrüchen sich selbst überlassen. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Die Eltern eines mittlerweile 22 Monate alten Buben mussten sich am Montag, 18. September, wegen Vernachlässigung eines Unmündigen am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Sie hatten den Säugling mit Knochenbrüchen sich selbst überlassen.

Ende Dezember 2015 hatte die Mutter mit dem damals wenige Wochen alten Säugling ein Wiener Krankenhaus aufgesucht. Dort wurde zunächst eine Oberschenkelfraktur festgestellt. Da das Spital keine kinderchirurgische Abteilung besitzt, sollte die Frau mit ihrem Sohn ins SMZ Ost überstellt werden. Die Mutter wurde bis zur Organisation des Transports in den Warteraum gebeten.

Säugling hatte mehrere Knochenbrüche

Die 28-Jährige zog es allerdings vor, stattdessen mit dem schwerverletzten Kleinkind wieder nach Hause zu gehen. Als im Spital ihr Verschwinden auffiel, wurde die Polizei verständigt. Noch am selben Abend klopften Beamte an die Tür der Eltern, die mit insgesamt drei kleinen Kindern in einer 48 Quadratmeter-Wohnung in Simmering lebten. Der Säugling wurde ins SMZ Ost gebracht, wo ein Bruch des linken Oberschenkels, des linken Schienbeins, des rechten Schienbeins und des rechten Schlüsselbeins nachgewiesen wurden. Gegen die Eltern stand der Vorwurf der Kindesmisshandlung im Raum.

Zweijährige Tochter war auf Säugling gesprungen

Dieser ließ sich im Zug der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht erhärten. Die Mutter und ihr um fünf Jahre älterer Partner erklärten übereinstimmend, ihre im gegenständlichen Zeitpunkt zweijährige Tochter wäre immer wieder von der Couch ins Gitterbett des Kleinen gesprungen und müsste diesen dabei verletzt haben. Dass der Bub dabei zu Schaden kam, hätten sie nicht bemerkt.

Diese Verantwortung hielten sie nun auch vor Richter Patrick Aulebauer aufrecht. “Die Kimberley ist immer wieder ins Kinderbett g’hupft”, behauptete die Mutter. Ihre Tochter sei “sehr besitzegreifend” und habe sich “dazulegen” wollen, vermutete die 28-Jährige. “Sie hat den Matthew nicht wie ein kleines Geschwisterchen gesehen, sondern wie eine Puppe”, pflichtete der Vater bei. Die Couch, die der Tochter offenbar als Absprungrampe diente, hätte er nicht weiter wegstellen können, betonte der 33-Jährige: “Es war zu wenig Platz.” Eines Abends habe er beim Wickeln des Kleinen bemerkt, “dass der Fuß weghängt”. Da habe er seine Lebensgefährtin “gleich ins Spital g’schickt”.

Verletzungen des Säuglings waren mindestens zehn Tage alt

Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten ausführte, waren die Verletzungen an den Beinen zumindest zehn Tage, möglicherweise bis zu drei oder vier Wochen alt, als der Säugling erstmals behandelt wurde. “Er hat sich nicht bemerkbar gemacht. Sonst wär’ ich ja viel früher ins Spital gefahren”, bemerkte dazu die Mutter. Der Sachverständige konnte das nicht nachvollziehen: “Zumindest beim Wechseln der Windeln wären bei diesen Verletzungen Schmerzempfindungen und Weinen zu erwarten.” Zum Zustandekommen der Verletzungen erklärte Reiter, diese ließen sich mit der Darstellung der Angeklagten in Einklang bringen.

Folglich wurden die beiden wegen Vernachlässigung zu jeweils einem Jahr bedingt verurteilt. “Sie hätten das verhindern müssen”, bemerkte der Richter in Richtung der Angeklagten. Die Urteile sind rechtskräftig. Der kleine Bub lebt mittlerweile bei Pflegeeltern. Die beiden anderen Kinder wurden dem Paar vom Jugendamt nicht abgenommen. Die Frau ist inzwischen wieder schwanger.

APA/Red.

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