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Entschädigung bei Reisemängeln: Darauf haben Sie Anspruch

Kunden haben bei Mängeln im Urlaub einen Anspruch auf Preisminderung.
Kunden haben bei Mängeln im Urlaub einen Anspruch auf Preisminderung. ©pixabay.com (Sujet)
Haben Sie schon einmal etwas von der Frankfurter Tabelle gehört? Sie dient als grobe Orientierungshilfe, auf die sich Urlauber berufen können, wenn eine Pauschalreise Mängel aufweist. Worauf Sie als Urlauber im Falle eines fehlenden Meerblicks, verschmutzten Pools oder hohen Lärmpegels Anspruch haben, erfahren Sie hier.

Leider kann der Urlaub manchmal auch zu einem Albtraum werden. Denn oft gibt es verschiedene Gründe sich im Urlaub anstatt zu erholen, zu ärgern. Ein verschmutzter Pool, ein dreckiges Zimmer, mieses Essen, Kies statt Sand oder eine Baustelle in der Umgebung sorgen meist für unnötigen Stress. Doch was kann man als Urlauber in so einem Fall unternehmen?

“Grundsätzlich ist es so, dass Prospektwahrheit gilt. Alles, was im Reiseprospekt beschrieben oder mit Fotos abgebildet ist, gilt als zugesagte Eigenschaft der Reise. Der Reiseveranstalter muss für diese versprochenen Leistungen geradestehen”, sagt Christoph Prinzinger, Geschäftsführer des Online-Reisebüros urlaubshamster.at. Nach Buchung einer Reise können sich unzufriedene Kunden also im Nachhinein beim Veranstalter beschweren. Dieser muss bei nachweisbaren Mängeln eventuell vom bezahlten Reisepreis etwas zurückzahlen.

Anspruch auf Preisminderung bei Reisemängeln

Werden die Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht, spricht man von einem Mangel – die Kunden haben also ein Recht auf Gewährleistung und nach Rückkehr Anspruch auf Preisminderung.

Eine grobe Orientierungshilfe bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle, auf die sich Urlauber berufen können und die Mangel für Mangel sowie die dazugehörige Reisepreisminderung in Prozent auflistet. Auch in Österreich wird die Frankfurter-Liste immer wieder für das Reiserecht herangezogen, wenn es darum geht Preisminderungsansprüche bei Reisemängeln zu bewerten.

So kann die Preisminderung geltend gemacht werden

“Um eine Preisminderung zu erlangen, sollte man schon am Urlaubsort mit der Dokumentation beginnen bzw. versuchen, direkt vor Ort Verbesserungen wie etwa die Verlegung in ein anderes Zimmer zu verlangen”, rät Prinzinger. Das kann auch den Urlaub retten.

Wenn der Mangel nicht vor Ort verbessert werden kann oder nicht verbessert wird, dann sollte man unbedingt Beweise mit Fotos und/oder Videos sichern, Namen und Adressen von Leidensgenossen notieren und/oder schriftliche Bestätigungen von der Reiseleitung holen, dass man die Mängel angesprochen hat.

Prinzinger weiters: “Wir raten Urlaubern, gleich nach der Rückkehr einen eingeschriebenen Brief, der die Mängel kurz darstellt zusammen mit einer finanziellen Forderung, die sich an der Frankfurter Tabelle orientiert, an den Reiseveranstalter zu schicken. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von zwei Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub geltend gemacht werden.”

Finanzielle Forderungen nach der Frankfurter Tabelle im Überblick

Ein solcher Brief kann sich durchaus bezahlt machen, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Abweichung örtliche Lage (Strandentfernung): 5-15 %
  • Fehlende Kinderbetreuung: 5-10 %
  • Fehlender Meerblick oder Balkon: 5-10 %
  • Lärm am Tag: 5-25 &
  • Verdorbene Speisen: bis zu 30 %
  • Fehlende Klimaanlage im Zimmer: 10-20 %
  • Fehlendes eigenes Bad/WC: 15-25 %
  • Fehlendes Radio/TV: 5 %
  • Selbstbedienung (statt Kellner): 10-15%
  • Fehlender oder verschmutzter Pool: 10-20 %

Entschädigungen bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung

Auch bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Die genauen Regelungen sind in der EU-Fluggastverordnung zu finden.

Beispielsweise dürfen Luftfahrtunternehmen die Beförderung von Personen gegen ihren Willen verweigern. Sie sind dazu verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, den Flugpreis zu erstatten bzw. eine anderweitige Beförderung anzubieten und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. Bei einer Annullierung müssen die Fluggäste außerdem zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden.

Die Ausgleichsansprüche bei einer Annullierung, Nichtbeförderung oder Flugverspätung variieren je nach Flug-Entfernung, Reiseziel und Dauer der Verspätung zwischen 250 und 600 Euro. Falls eine Verspätung um mehr als fünf Stunden überschritten wird, müssen außerdem Betreuungsleistungen wie z.B. Mahlzeiten, Hotelunterbringungen oder Beförderungsleistungen organisiert werden.

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