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Entscheidung über Anfechtung der Leopoldstadt-Wahlwiederholung erst 2017

Der Verfassungsgerichtshof wird erst 2017 eine Entscheidung zur Leopoldstadt-Wahl treffen.
Der Verfassungsgerichtshof wird erst 2017 eine Entscheidung zur Leopoldstadt-Wahl treffen. ©APA (Sujet)
Da sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) frühestens im März 2017 mit der Anfechtung der Bezirksvertretungswahl-Wiederholung in Wien-Leopoldstadt beschäftigen wird, kann auch mit der Entscheidung erst nächstes Jahr gerechnet werden, so ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofes am Dienstag.

Eingebracht hat die Anfechtung die EU-Austrittspartei. Auf 144 Seiten werden Gründe ins Treffen geführt, warum die Wahl vom 18. September einmal mehr aufgehoben werden soll. Kritisiert wird unter anderem, dass auch defekte und bereits unterschriebene Briefwahlkarten ausgetauscht bzw. gezählt wurden. Eingebracht wurde das Konvolut vergangene Woche.

Leopoldstadt-Wahl: Beratung über Anfechtung nicht vor Märzsession

Der Verfassungsgerichtshof ist daraufhin bereits tätig geworden. Man habe die Wiener Wahlbehörde aufgefordert, eine sogenannte Gegenschrift zu verfassen, berichtete der Sprecher. Da es auch hier einen Fristenlauf gibt, werden die Höchstrichter erst im Frühjahr über die Causa beraten.

“Der VfGH wird natürlich versuchen, so schnell wie möglich zu entscheiden”, versicherte der Sprecher. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es, anders als bei der Hofburg-Stichwahl, hier jedoch nicht. Bei einer Bundespräsidentenwahl muss der VfGH nämlich “längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung” seinen Spruch verkünden.

(apa/Red)

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