Der Fall war auf die Staatsanwaltschaft Feldkirch übertragen worden, um jedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorzubeugen. Der sehr umfangreiche Vorhabensbericht aus Vorarlberg werde in den kommenden Wochen überprüft, bestätigte Oberstaatsanwalt Richard Freyschlag am Montag Medienberichte gegenüber der APA.
Im Vorhabensbericht stehe, was Feldkirch zu tun beabsichtige (Anklage, Teilanklage oder Einstellung, Anm.). Dies werde geprüft. Ebenfalls werde entschieden, ob das Justizministerium damit befasst werde oder nicht, fügte Freyschlag hinzu. Die Causa sei von öffentlichem und medialem Interesse, sagte der Oberstaatsanwalt. Im Fall einer Anklage würde der Prozess in Innsbruck stattfinden. “Es wird immer beim Tatortgericht angeklagt”, erläuterte er.
Gegen den SID-Beamten wurde wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der geschlechtlichen Nötigung ermittelt. Sechs kontradiktorische Einvernahmen von Opfern habe es im vergangenen Mai gegeben, schilderte Freyschlag. Für den Beamten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Polizist war wegen angeblicher sexueller Übergriffe angezeigt worden. Opfer sollen unter anderem Mitarbeiterinnen einer privaten Sicherheitsfirma sein, die bei dem Beamten eine Prüfung ablegen mussten. Dem Verdächtigen wurde vorgeworfen, Abschlussprüfungen als Druckmittel verwendet zu haben, um von den Frauen sexuelle Handlungen zu erpressen. Vorübergehend befand sich der Beamte wegen Verdachts der Verdunkelungsgefahr in der Feldkircher Justizanstalt. Ein Antrag auf Untersuchungshaft war abgelehnt worden, wogegen der zuständige Staatsanwalt Berufung eingelegt hatte. Seither war der Tiroler wieder auf freiem Fuß.