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Esterhazy-Klage gegen Land Burgenland abgewiesen

Nach zweieinhalb Jahren gibt es im Rechtsstreit zwischen der Esterhazy Privatstiftung und dem Land Burgenland um Mängel bei der Instandhaltung von Schloss Esterhazy in Eisenstadt eine Entscheidung. Das Gericht wies die Klage der Privatstiftung, die elf Millionen Euro Schadenersatz gefordert hatte, in erster Instanz ab. Esterhazy bereite die Berufung vor, hieß es am Freitag.


Esterhazy hatte dem Land Verletzung der vertraglich vereinbarten Instandhaltungspflichten vorgeworfen und argumentiert, dies habe zu beträchtlichen Schäden im Schloss geführt. Mit dem Urteil in erster Instanz wies das Bezirksgericht Eisenstadt diese Klage ab, teilte die Privatstiftung mit. Begründet werde die Entscheidung grundsätzlich damit, dass der Zustand des Schlosses im Jahre 1969 nicht mehr feststellbar wäre.

Aus Sicht von Esterhazy sei es “unverständlich und eigenartig”, dass das Gericht zwar einen Sachverständigen zur Verhandlung hinzugezogen habe, diesen jedoch im letzten Augenblick nicht mit der Untersuchung der Schäden beauftragt habe. Die Privatstiftung kritisiert weiters, dass “die in den letzten drei Jahren massiv aufgetretenen Schäden”, die eindeutig “in den Vernachlässigungen durch das Land begründet” seien – im Urteil nicht berücksichtigt würden. Das Urteil enthalte einige recht komplexe Rechtsfragen, die Esterhazy umfassend prüfen werde, um die Berufung vorzubereiten.

In dem Urteil sei auch die rechtsgültige Bestellung der Stiftung sowie die Vertretungsbefugnis des Vorstandes “vollumfänglich bestätigt” worden. Kritik übt die Privatstiftung in dem Zusammenhang an Landeshauptmann Niessl, der laufend und “ohne jeden fassbaren Grund” Zweifel an der rechtsgültigen Gründung der Esterhazy Stiftungen schüre. Der Anwalt des Landes Burgenland habe dieses Argument, das von Niessl auch im Streit um die Förderwürdigkeit eines geplanten Restaurants auf Burg Forchtenstein wieder vorgebracht worden sei, bereits vor zwölf Monaten selbst zurückgezogen. Dieser Aspekt des Urteils mache nochmals deutlich, dass der Landeshauptmann “den Ruf der Esterhazy Stiftungen bewusst schädigt”, hieß es.

Mit Genugtuung registrierte man unterdessen das Urteil im Eisenstädter Landhaus. “Wir hatten von Anfang an keinen Zweifel, dass unser Rechtsstandpunkt vom Gericht bestätigt wird. Das ist nun auch geschehen”, erklärte Landeshauptmann Niessl. “Das Land hat als langjähriger Pächter für die Erhaltung des Schlosses weit mehr geleistet als nötig gewesen wäre. Das Schloss wurde auch in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben”, so Niessl.

Kulturlandesrat Helmut Bieler stellte fest, die Klage von Esterhazy sei eine “mutwillige Aktion ohne reale und rechtliche Grundlage” gewesen: “Hätten das Land beziehungsweise die öffentliche Hand das Schloss Esterhazy und speziell den Haydnsaal nicht mit großem finanziellen Aufwand ‘gerettet’, gäbe es beide in der heutigen Qualität nicht mehr.” Der von Esterhazy angekündigten Berufung sehe man von Landesseite “mit großer Gelassenheit entgegen”, erklärten Niessl und Bieler.

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