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EU-Bedenken gegen Orange/"3"-Deal

Die EU-Kommission hat wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die geplante Übernahme des Mobilfunkbetreibers Organe durch Hutchison 3G Austria ("3").

Eine erste Marktuntersuchung der Brüsseler Behörde habe ergeben, dass die Fusion “erhebliche wettbewerbsrechtliche Probleme auf dem Einzelhandelsmarkt für Endkunden und auf dem Großhandelsmarkt für Netzzugang und Verbindungsaufbau bereiten könnte, wenn Organe als Wettbewerber wegfiele”, teilte die Kommission am Freitag mit.

Kommission fürchtet höhere Preise für Kunden

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte, mit der Übernahme würde die Zahl der Netzbetreiber in Österreich von vier auf drei reduziert. “Daher muss die Kommission sicherstellen, dass dieser Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen für die Endkunden führt”.

Die Kommission muss innerhalb von 90 Arbeitstagen entscheiden, ob der wirksame Wettbewerb auf dem Binnenmarkt durch den Zusammenschluss erheblich beeinträchtigt werden könnte. Das Vorhaben wurde am 7. Mai 2012 bei der Kommission angemeldet.

Großer Wurf geplant

Die Mobilfunkbetreiber Hutchison 3G Austria und Orange bieten in Österreich Mobilfunkdienste für Endkunden an und sind darüber hinaus auf damit verbundenen Märkten, wie dem Netzzugang und Verbindungsaufbau für Großkunden, tätig. In Österreich gibt es nur zwei weitere Mobilfunkbetreiber – A1 Telekom Austria und T Mobile – auf diesen Märkten. Der Zusammenschluss von “3” und Orange steht in enger Verbindung mit zwei weiteren Vorhaben. Zum einen will “3” die 700.000 Kunden des Orange-Billigtochter Yesss an Branchenprimus Telekom Austria verkaufen. Dabei handelt es sich aus fusionskontrollrechtlicher Sicht um ein separates Vorhaben, das bei der österreichischen Wettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet wurde.

Zum anderen will die Telekom Austria von “3” Sendestandorte, Frequenzen und Rechte des geistigen Eigentums erwerben, die sich derzeit im Besitz von Orange befinden. Laut “3”/Orange muss die Frequenzübertragung von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) genehmigt werden. Die beiden Zusammenschlussvorhaben erfolgen im Vorfeld einer anstehenden Frequenzversteigerung und der Einführung von LTE, der neuen vierten Mobilfunk Generation.

 

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