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EU-Kommission stellte Mautverfahren gegen Deutschland ein

Österreich will gegen die Entscheidung der EU-Kommision klagen.
Österreich will gegen die Entscheidung der EU-Kommision klagen. ©APA
Die deutsche Regierung will Autofahrer für die Straßennutzung zahlen lassen - aber ohne Mehrbelastung für Inländer. Ist das mit EU-Recht vereinbar? Die EU-Kommission sagt jetzt ganz formell Ja. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht.

Der jahrelange Streit um die Pkw-Maut zwischen Brüssel und Berlin ist offiziell beigelegt. Nach den bereits im Dezember vereinbarten Zugeständnissen der Berliner Regierung hat die EU-Kommission ihr Verfahren gegen Deutschland nun eingestellt. Es gebe keine Diskriminierung ausländischer Fahrer mehr, teilte die Brüsseler Behörde heute, Mittwoch, mit. Sie wolle aber im Auge behalten, ob das Gesetz korrekt angewendet werde. Die Maut soll nach Planungen der Regierung in Deutschland ab 2019 fällig werden.

Österreich bereitet Klage vor

Offen ist allerdings, ob andere EU-Staaten die “Infrastrukturabgabe” noch zu Fall bringen können. Österreich sieht weiterhin einen Verstoß gegen EU-Recht, weil Ausländer bei der Autobahn-Nutzung stärker belastet werden sollen als Inländer. Wie angekündigt bereitet Österreich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, teilte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung mit. Allerdings vergeht bis dahin noch einige Zeit.

In einem ersten Schritt muss Österreich nun die Kommission erneut mit dem Thema befassen. In einem bis zu dreimonatigen Verfahren werden in Folge Stellungnahmen von Deutschland und Österreich eingeholt und gesichtet. Wird die Kommission im Anschluss nicht selbst erneut aktiv, ist der Weg für eine österreichische Klage frei, erklärt der Minister das langwierige Prozedere.

Benachteiligung ausländischer Fahrer bemängelt

Die EU-Kommission, die über die Einhaltung europäischen Rechts wacht, hatte lange bemängelt, dass inländische Autohalter auf den Cent genau bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Aus Brüsseler Sicht stellte dies eine unerlaubte Benachteiligung ausländischer Fahrer dar. Bereits im Dezember hatten sich Berlin und Brüssel informell auf Änderungen an dem Prestigeprojekt des deutschen Verkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) geeinigt, die die Bedenken ausräumen sollen.

Dobrindt sagte daraufhin Änderungen an den seit 2015 geltenden Maut-Gesetzen zu. Zum einen sollen die Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker gestaffelt werden. Zum anderen soll die für Inländer vorgesehene Maut-Entlastung über eine niedrigere Kfz-Steuer für abgasarme Euro-6-Autos stärker ausfallen, nämlich um 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.

Die Änderungen passierten im März Bundestag und Bundesrat in Deutschland, was die EU-Kommission nun zum Anlass nahm, das Verfahren einzustellen. Ohne Einigung hätte es in einer Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und möglichen Geldstrafen münden können.

(APA/dpa)

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