Sollten die Staaten den Forderungen der Kommission nach Verbesserung der Zustände nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, erfolgt als dritter Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die kleinen Partikel von PM 10 (Feinstaub) könnten Asthma, Herzprobleme, Lungenkrebs und frühzeitiges Sterben auslösen, heißt es in den Schreiben.
Ursachen der überhöhten Werte sind die Ausstöße durch Industrie, Verkehr und Heizungen. Die EU-Gesetze fordern die Staaten auf, entsprechende Grenzwerte festzulegen. Allerdings sei es laut jüngstem Bericht in einigen Ländern zu Überschreitungen gekommen.
Österreich und Deutschland hatten erste Mahnschreiben der Kommission am 26. April 2013 erhalten, die Slowakei bereits am 22. Februar 2013. Der steirische Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ) hatte noch vor wenigen Tagen Kritik an der Luftgüte rund um Graz zurückgewiesen. Die Luftgüte in der Steiermark sei in den vergangenen drei Jahren so gut wie noch nie gewesen. Im laufenden Jahr seien erstmals die von der EU erlaubten 35 Feinstaubbelastungstage nicht überschritten worden.