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	<title>Comments on: EU-Parlament dürfte Immunität von Ehrenhauser aufheben</title>
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		<title>By: nasowas</title>
		<link>http://www.austria.com/eu-parlament-duerfte-immunitaet-von-ehrenhauser-aufheben/3387471#comment-2286416</link>
		<dc:creator>nasowas</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Oct 2012 12:34:09 +0000</pubDate>
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		<description>Ehrenhauser tritt politisch als Datenschützer auf und dringt, so der Vorwurf der österreichischen Staatsanwaltschaft, illegal in fremde Netzwerke ein, fängt fremde private und berufliche Daten ab, nimmt Mitarbeiter widerrechtlich auf Tonträger auf etc.
Muss nicht jeder Abgeordnete bei Amtsantritt einen Eid ablegen und beschwören, dass er die bestehenden Gesetze beachtet?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ehrenhauser tritt politisch als Datenschützer auf und dringt, so der Vorwurf der österreichischen Staatsanwaltschaft, illegal in fremde Netzwerke ein, fängt fremde private und berufliche Daten ab, nimmt Mitarbeiter widerrechtlich auf Tonträger auf etc.<br />
Muss nicht jeder Abgeordnete bei Amtsantritt einen Eid ablegen und beschwören, dass er die bestehenden Gesetze beachtet?</p>
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		<title>By: nasowas</title>
		<link>http://www.austria.com/eu-parlament-duerfte-immunitaet-von-ehrenhauser-aufheben/3387471#comment-2286389</link>
		<dc:creator>nasowas</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Oct 2012 11:08:45 +0000</pubDate>
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		<description>Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind massiv und mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Gefängnis bedroht, wobei sogar im Fall der schweren Verletzung von § 51 Datenschutzgesetz überhaupt nur Haft und keine Möglichkeit einer Geldstrafe vorgesehen ist. Nachdem die Staatsanwaltschaft sehr lange ermittelt hat, bis ein Auslieferungsantrag gestellt wurde, kann man davon ausgehen, dass die Beweislage ziemlich fundiert sein muss. Der Abgeordnete Ehrenhauser hat dementsprechend ein ziemliches Problem!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind massiv und mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Gefängnis bedroht, wobei sogar im Fall der schweren Verletzung von § 51 Datenschutzgesetz überhaupt nur Haft und keine Möglichkeit einer Geldstrafe vorgesehen ist. Nachdem die Staatsanwaltschaft sehr lange ermittelt hat, bis ein Auslieferungsantrag gestellt wurde, kann man davon ausgehen, dass die Beweislage ziemlich fundiert sein muss. Der Abgeordnete Ehrenhauser hat dementsprechend ein ziemliches Problem!</p>
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