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Ex-FC-Lustenau-Präsident zu drei Jahren Haft verurteilt

Der frühere FC-Lustenau-Präsident Dieter Sperger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Veruntreuung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem muss er vier Kunden für unrechtmäßig einbehaltene Zinsen Schadensersatz in Höhe von 724.500 Euro zahlen. In einem zweiten Anklagepunkt endete der Prozess für den Angeklagten mit einem Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Die Staatsanwaltschaft hatte Sperger vorgeworfen, als Vermögensverwalter 1,8 Millionen US-Dollar an Kundengeldern veruntreut zu haben. Laut erstem Anklagepunkt soll er vier Kunden Zinserträge in der Höhe von 1,3 Millionen US-Dollar nicht ausbezahlt haben. Im zweiten Anklagepunkt wurde ihm zur Last gelegt, sein eigenes Vermögensverwaltungsunternehmen in der Schweiz um 500.000 Euro geschädigt zu haben.

Vor der ersten Verhandlung hatte der Ex-FC-Lustenau-Präsident beide Anklagepunkte vehement bestritten und sogar behauptet, seinen Kunden die 1,3 Millionen Euro bar ausgezahlt zu haben. Erst am Vortag des Prozessbeginns bekannte er sich im ersten Punkt der Anklage für teilschuldig. Konkret gab er zu, 900.000 US-Dollar an Zinserträgen “unrechtmäßig” einbehalten zu haben. Die restlichen 420.000 US-Dollar hätten ihm seiner Meinung nach aber als Provisionen für erbrachte Leistungen zugestanden.

Zu Beginn der Fortsetzung des Prozesses knüpfte Sperger sein Teilgeständnis allerdings an eine Bedingung. Wie sich in der Zwischenzeit herausgestellt hatte, war ein Kunde, der auch bei der ersten Verhandlung ausgesagt hatte, doch nicht wie bisher angenommen auch für die drei anderen privatbeteiligten Unternehmen bevollmächtigt. Dies habe seiner Meinung nach zur Folge, dass dieser auch die Vermögensverwaltungsaufträge der drei Firmen nicht kündigen konnte, weshalb ihm bis zum Zeitraum der tatsächlichen schriftlichen Kündigung Managementgebühren in Höhe von 0,5 Prozent des Volumens zustünden.

Verteidiger Johann Pauer ergänzte, sein Mandant erkenne 60 Prozent der von den privatbeteiligten Klägern eingebrachten Summe nur unter der Voraussetzung an, dass eine Schadenswiedergutmachung durch Aufrechnung erfolgen könne.

In seiner Urteilsbegründung ging Richter Norbert Melter auf diesen Umstand ein und stellte fest, dass eine Gegenverrechnung berechtigt sei, “allerdings in einem beschränkten Maß”. Den vier Kunden wurde zur Wiedergutmachung des Schadens deshalb eine Summe von 724.500 Euro zugesprochen. Eine differenziertere Schadensbetrachtung sei gegebenenfalls durch Zivilgerichte zu klären, präzisierte Melter. Sperger sitzt seit Februar 2014 in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird ihm nun auf die drei Jahre unbedingte Haftstrafe angerechnet.

Den Freispruch im zweiten Anklagepunkt begründete Melter damit, dass Sperger als alleiniger Gesellschafter seines Vermögensverwaltungsunternehmens anzusehen sei. Zwei weitere Personen seien lediglich treuhänderisch für den Angeklagten tätig gewesen. Zum Urteil äußerten sich weder Staatsanwalt noch Verteidiger, es ist nicht rechtskräftig.

Gegen den ehemaligen FC-Lustenau-Präsidenten ist am Landesgericht Feldkirch eine zweite Anklage wegen Untreue anhängig. Sperger steht im Verdacht, noch weitere Anleger betrogen zu haben. Eine dritte Anklage werde in Kürze erfolgen, berichtete Staatsanwalt Markus Fußenegger. Zudem werde weiterhin gegen Sperger ermittelt, weil er als Präsident des FC Lustenau Untreue, Sozial- und Lizenzbetrug begangen haben soll. In einer Anzeige im Juni 2012 hatte es geheißen, der FC Lustenau habe sich die Lizenz für die Erste Liga erschlichen. Im Jänner 2013 wurden die finanziellen Probleme des Vereins dann offenbar.

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