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Ex-Mandant klagt seinen Anwalt auf Schadenersatz

Kläger lehnte am Dienstag aber eine gütliche Einigung ab
Kläger lehnte am Dienstag aber eine gütliche Einigung ab ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Klagender Bauherr behauptet, sein Rechtsanwalt habe ihn in Bauprozess mangelhaft vertreten.

„Es kann nicht sein, dass der Anwalt schuld ist am Pfusch am Bau“, sagte der beklagte Rechtsanwalt während der gestrigen ersten Verhandlung im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch.

Gutachter

Ein ehemaliger Mandant fordert als Kläger vom beklagten Anwalt 28.000 Euro Schadenersatz. Der Kläger macht den Unterländer Rechtsanwalt mitverantwortlich dafür, dass der am Landesgericht geführte Bauprozess gegen einen Bauunternehmer um behauptete Mängel bei der Erstellung des Einfamilienhauses des Klägers nicht gewonnen wurde. Sein Rechtsvertreter habe es unterlassen, so der Vorwurf in der Klage, sich mit einem Beweisantrag zur Bestellung eines zusätzlichen Gutachters gegen die Expertise des Bausachverständigen zu wehren. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat beispielsweise festgestellt, dass der Fassadenverputz ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Der Bauherr bestreitet das mit der Behauptung, es seien an der Fassade bislang Schäden im Wert von 20.000 Euro aufgetreten.

Der klagende Bauherr führt auch einen ebenfalls anhängigen Schadenersatzprozess gegen den Bausachverständigen. Zudem betreibt er an einem Bezirksgericht mit einem Streitwert von 7000 Euro einen zweiten Schadenersatzprozess gegen seinen ehemaligen Anwalt wegen mangelhafter Rechtsvertretung in dem Feldkircher Bauprozess.

Der Kläger muss in dem ges­tern eröffneten Feldkircher Verfahren gegen den Anwalt beweisen, dass der Bauprozess zu seinen Gunsten ausgegangen wäre, wenn sein Rechtsvertreter das Gutachten energischer bekämpft hätte.

Den Kläger treffe auf jeden Fall ein Mitverschulden, weil er als vierter Rechtsvertreter in dem komplexen Bauprozess nur eine Woche Vorbereitungszeit gehabt habe, sagte der beklagte Anwalt. Seine Haftpflichtversicherung sei bereit, 5000 Euro für einen Vergleich zu bezahlen. Der Kläger lehnte am Dienstag aber eine gütliche Einigung ab.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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