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Ex-Unternehmer schädigte 65 Anleger

Im fortgesetzten Prozess gegen einen ehemaligen Vorstand einer Aktienge­sellschaft, der laut Anklage 65 Anleger um insgesamt 2,5 Mio. Euro geprellt haben soll, ist am Freitag, am Salzburger Landesgericht ein Urteil gesprochen worden.

Der 42-jährige Salzburger erhielt wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges und wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Nach dem Urteilsspruch des Schöffensenates (Vorsitz: Richterin Karoline Edtstadler) hat der Salzburger “nur” eine Schadenssumme von 488.000 Euro im Zeitraum von 2000 bis 2002 persönlich zu verantworten. Das Gericht legte ihm zur Last, dass er den Anlegern mit der Entwicklung von innovativen Produkten fälschlicherweise risikoarme Investitionen bei sehr hohen Renditen versprochen habe. Die Anleger erlitten letztlich einen Totalverlust von 2,5 Mio. Euro. “Anstatt Aktionäre sind sie nur unbesicherte Darlehensgeber gewesen”, hatte Staatsanwalt Reinhard Steiner am ersten Verhandlungstag vergangenen Dienstag betont.

Ende 2002 schlitterte das Firmengeflecht in den Konkurs. Es seien keine Erlöse erzielt worden, die Gesellschaften “waren auch nicht operativ tätig”, lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes. “Es wurde aber ein übermäßiger Personal- und Sachaufwand betrieben.” Strafmildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit des gelernten Fassbinders, dessen Geständnis, den langzurückliegenden Tatzeitraum und die zum Teil geleistete Schadenswiedergutmachung. Der Strafrahmen bei schwerem, gewerbsmäßigen Betrug beträgt ein bis zehn Jahre Haft.

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