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Expertenvorschläge zu StGB-Reform im Parlament

Der Expertenbericht zur Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) ist im Parlament eingelangt. Das berichtet die "Presse". Geplant sind strengere Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben wie "schwere Körperverletzung" oder "absichtliche schwere Körperverletzung", dafür weniger Härte bei Vermögensdelikten. Dazu kommen neue auf das Internet abzielenden Straftatbestände wie "Cybermobbing".


Den Auftrag für den Reformprozess hatte im Vorjahr noch die damalige ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl gegeben, ihr Nachfolger Wolfgang Brandstetter übernahm das Projekt. Unter Vorsitz des Chefs der Strafrechtssektion im Justizministerium, Christian Pilnacek, war die Gruppe seit Februar 2013 damit befasst, das zuletzt 1975 auf neue Beine gestellte Strafgesetzbuch (StGB) den rechtlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen der Gegenwart anzupassen. Der Beschluss im Parlament wird für 2015 angepeilt.

Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des knappen Zeitplans viele Fragen lediglich angeschnitten werden konnten. Zudem gebe es wichtige Diskussionspunkte, die überhaupt nicht mehr behandelt werden konnten. So gibt es etwa keine klare Empfehlung zum Thema lebenslange Freiheitsstrafe.

Viel weiter ist man bei der Reform der Fahrlässigkeitsdelikte gegen Leib und Leben (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung). Hier wurde eine Vereinfachung vorgenommen. Der Tatbestand “grob fahrlässige Tötung” soll neu dazu kommen. Auch die schwere Körperverletzung soll neu aufgesetzt werden. Bisher ist diese mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Künftig soll sie mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die “absichtlich schwere Körperverletzung”, bisher mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu fünf Jahren bedroht, soll in Zukunft mit mindestens einem Jahr und maximal zehn Jahren Haft geahndet werden.

Hingegen finden sich Erleichterungen bei einem typischen Delikt gegen fremdes Vermögen, beim schweren Diebstahl. Diesen begeht unter anderem auch, “wer einen Diebstahl an einer Sache begeht, deren Wert 3.000 Euro übersteigt”. Schon ab nächstem Jahr – so der knapp erscheinende Zeitplan des Justizressorts – soll diese sogenannte Wertgrenze auf 5.000 Euro angehoben werden.

Eine weitere Spezialform (Qualifikation) des schweren Diebstahls soll ebenfalls neu entstehen: Zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft soll nur noch bekommen, wer eine Sache stiehlt, “deren Wert 300.000 Euro übersteigt”. Derzeit droht diese Sanktion auch schon Tätern, die etwas stehlen, das mehr als 50.000 Euro wert ist. Schwerer Raub hingegen wird mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden, bisher sind es ein bis zehn Jahre.

Bei der Computerkriminalität empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Neufassung des Tatbestandes “widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem”, wodurch mehrere Formen des Hacking erfasst werden können. Neu ins StGB kommen soll die Bestimmung “Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels” (Strafdrohung: bis zu ein Jahr Haft). Dabei ist an das Herauslocken von Bankomatdaten durch fingierte E-Mails gedacht. Auch Cybermobbing soll strafbar werden. Dabei soll etwa das Verbreiten von Intimfotos wehrloser Opfer bekämpft werden. Hier ist an eine bis zu einem Jahr reichende Haftstrafe oder an eine einkommensabhängige Geldstrafe gedacht.

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