22. Oktober 2012 15:43; Akt.: 22.10.2012 16:12

Fall Adelsmayr: Warten auf Rechtskraft des Urteils

Der Salzburger Arzt Eugen Adelsmayr wurde am Sonntag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Salzburger Arzt Eugen Adelsmayr wurde am Sonntag zu lebenslanger Haft verurteilt. - © APA/Gindl
Im Falle des am Sonntag in Dubai zu lebenslanger Haft verurteilten oberösterreichischen Arztes Eugen Adelsmayr (S24 hat berichtet) gibt es jetzt das Warten auf die Rechtskraft des Urteils.

alt Korrekturen melden

“Die Staatsanwaltschaft kann binnen 14 Tagen berufen, die Oberstaatsanwaltschaft binnen 30 Tagen”, erklärte am Montag ein Sprecher des österreichischen Außenministeriums. Man verfolge die Vorgänge in Dubai weiterhin “aufmerksam”.

Mordanklage gegen Adelsmayr

Dem Intensivmediziner und seinem Mitangeklagten, einem indischen Arzt, war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Die Angeklagten hatten das bestritten. Zwei Gutachten hatten den österreichischen Intensivmediziner entlastet. Sie waren aber vom Gericht offenbar nicht entsprechend gewürdigt worden. Der indische Arzt ist am Sonntag freigesprochen worden. In Dubai legt die Staatsanwaltschaft offenbar häufig Berufung ein, wenn der Urteilsspruch unter der Höchststrafe erfolgt. Das wäre in diesem Fall die Todesstrafe.

Internationaler Haftbefehl gegen Adelsmayr?

Auswirkungen könnte das Urteil für den in Abwesenheit Verurteilten am ehesten in Sachen Reisefreiheit haben. Das hängt laut dem Sprecher des Ministeriums davon ab, ob die Staatsanwaltschaft von Dubai schließlich einen internationalen Haftbefehl gegen Adelsmayr, der an einer Privatklinik in Salzburg arbeitet, beantragt oder nicht. Ist das der Fall, müsste der Arzt vor einer Auslandsreise jeweils abklären, ob ihm eventuell eine Festnahme im Zielland der Reise drohen könnte – entweder aufgrund eines bilateralen Auslieferungsvertrages oder aufgrund völkerrechtlicher Abmachungen.

Österreich liefert nicht aus

Der Sprecher des Außenamtes in Wien betonte, dass es in letzterem Fall praktisch unmöglich sei, vorab Rechtssicherheit herzustellen. Österreich liefert – so wie viele Länder der Erde – eigene Staatsbürger nie an andere Länder aus. Das ist in Österreich eine Verfassungsbestimmung. (APA)



Kommentare 0

Neuen Kommentar schreiben

 
 
1000
/1000 Zeichen übrig

Mehr auf austria.com
Mord als Selbstmord getarnt – 20 Jahre Haft
Ein 29-jähriger Oberösterreicher, dem vorgeworfen wurde, er habe seine Ex-Freundin getötet und die Tat als Selbstmord [...] mehr »
Dutzende Tote und Verwüstung durch US-Tornado
Ein gewaltiger Tornado hat im US-Bundesstaat Oklahoma mindestens 24 Menschen in den Tod gerissen und eine Schneise der [...] mehr »
Lufthansa-Maschine in Kattowitz notgelandet
Eine Lufthansa-Maschine mit 67 Menschen an Bord ist wegen Triebwerksproblemen in Polen notgelandet. Wie ein Sprecher des [...] mehr »
Straßenbahnunfall in Wien – Frau gestorben
Eine 60-Jährige ist am Dienstag vor einen Zug der Straßenbahnlinie 60 gelaufen und tödlich verletzt worden. Laut den [...] mehr »
Salzburger in Italiens Apennin-Wäldern vermisst
Die Suche nach einem 23-jährigen Salzburger, der in den Wäldern des Naturschutzgebietes Gran Sasso in der [...] mehr »
Mehr Meldungen »

Manfred Bauman bringt ein Stück Hollywood zur Photokina nach Köln

Herbstkollektion von Popp & Kretschmer präsentiert

Forever 21: Die aktuellen Shorts-Trends

George Michael fiel bei 110 km/h aus dem Auto

Billboard Awards: Taylor Swift ekelte sich offenbar vor Justin Bieber

Dancing Stars: Das erwartet Sie beim Finale am 24. Mai


Sie sind bei Facebook? Wir haben etwas Besonderes für Sie ...

Wenn Sie jetzt Ihren Facebook-Account mit %s verknüpfen, haben Sie einfachen Zugang zur beliebten Kommentar-Funktion auf %s, können Artikel einfach mit Ihren Freunden teilen - und auch selbst Fotos und Artikel auf %s hochladen.

{username}


Passwort vergessen?
{username}

Bitte max. 32 Zeichen verwenden

Ihren Benutzernamen können Sie hier ändern. Wir schlagen vor, dass Sie Ihren richtigen Namen verwenden, um an Diskussionen teilzunehmen.

Muss eine gültige E-Mail-Adresse sein

Benachrichtigungen und Newsletter (falls gewollt) werden an diese Emailadresse versendet. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

{username}%s antworten

OK, {username} - nun ist alles eingerichtet.

OK

Der Benutzer mit dem Sie sich einlochen wollen ist noch nicht aktiviert. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungslink den wir Ihnen an %s gesendet haben. Aktivierungsmail erneut schicken OK

Anmeldung

Bei Facebook?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neu registrieren

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung