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Fall Bakary J.: Aufenthaltsverbot für Opfer von Polizei-Gewalt aufgehoben

Bakary J. wurde Opfer von brutaler Polizeigewalt
Bakary J. wurde Opfer von brutaler Polizeigewalt ©APA
Gegen den gebürtigen Gambier Bakary J., der im April 2006 von Polizisten in eine Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt wurde, galt ein im Jahr 2005 verhängtes Aufenthaltsverbot. Dieses wurde nun aufgehoben- unter anderem aufgrund der langjährigen Unbescholtenheit des Folter-Opfers.
Polizisten-Entlassung wird geprüft
Späte Reue im Fall
Drei Beamte doch entlassen

Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck bestätigte gegenüber der APA am Dienstag eine entsprechende Vorab-Meldung der am Mittwoch erscheinenden Wochenzeitung “Falter”, dass Bakary J. seit sechseinhalb Jahren unbescholten sei und daher nun das Aufenthaltsverbot gegen den Mann, der zum folgenschweren Opfer brutaler Polizeigewalt geworden war, aufgehoben werden solle.

Bakary J. durfte keiner Arbeit nachgehen

Laut Grundböck wurden Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot, wie gesetzlich vorgesehen, auf Anregung von Bakary J.’s Anwalt überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Gambier seit der Verhängung des Aufenthaltsverbotes unbescholten geblieben ist. “Unter schwierigen Umständen”, wie Grundböck betonte. Bakary J. lebt mit Frau und Kindern in Österreich, durfte aber wegen des fehlenden Aufenthaltstitels keiner Arbeit nachgehen. Die Familie war auf die Teilzeitbeschäftigung der Frau des Gambiers angewiesen.

Für die Sicherheit der Republik wurde es dem Innenministeriums-Sprecher zufolge als nicht mehr notwendig befunden, das Verbot aufrechtzuerhalten. Damit darf nun Bakary J. auch einer geregelten Arbeit nachgehen.

Frage der Entschädigung für die Polizei-Gewalt wird verhandelt

Auch die Entschädigungsfrage soll nun geregelt werden. Das Polizei-Opfer habe bisher keinen Antrag auf Zahlungen gestellt, so Grundböck. “Entschädigungszahlungen stehen ihm jedenfalls zu”, sagte der Innenministeriums-Sprecher. Man werde das Gespräch mit Bakary J. suchen. Wie viel zu berechnen ist, werde wohl ein Gutachten klären müssen.

Klar sei, “dass er schwerstens verletzt worden ist und dass damit längerfristige Folgen verbunden waren”. Auch die Behandlungskosten – etwa für die Traumatisierung des Opfers – seien in die Rechnung einzubeziehen. “Das Innenministerium wird jeden Euro der Entschädigungszahlung im Regress von den Tätern zurückfordern”, kündigte Grundböck an.

Das geschah mit den beteiligten Polizisten

Drei der Polizisten sind seit April 2012 rechtskräftig aus dem Polizeidienst entlassen, allerdings hat der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde von ihnen gegen den rechtskräftigen Entscheid der Disziplinarkommission des Innenministeriums akzeptiert. Der vierte Beamte hat im Zuge des Verfahrens eine Geldstrafe akzeptiert und versieht derzeit im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien Innendienst. Wenn die Zahlung abgewickelt sei, werde die Frage behandelt, von wem in welchem Umfang das Geld zurückgefordert werde.

Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch. Die vier Beamten wurden im Fall Bakary J. vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt.

(apa/red)

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