Im Kriminalfall Julia Kührer befasst sich heute, Mittwoch, ein Drei-Richter-Senat am Landesgericht Korneuburg mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den 2013 wegen Mordes an dem Mädchen Verurteilten. Die Verhandlung mit Befragung mehrerer Zeugen ist nicht öffentlich. Eine Entscheidung wird im Anschluss nicht bekanntgegeben, sondern schriftlich mitgeteilt.
2006 war die damals 16-jährige Schülerin im Weinviertel verschwunden, 2011 wurden ihre sterblichen Überreste in einem Erdkeller auf dem Hof eines Videothekbesitzers, bei dem sich die Pulkauer Jugend getroffen hatte, entdeckt. Die Todesursache ließ sich nicht mehr eruieren. Der Wiener wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, das Strafmaß vom Oberlandesgericht Wien dann auf 20 Jahre herabgesetzt. Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz bemühte sich in der Folge um neue Beweise, die für die Schuldlosigkeit seines Mandanten sprechen sollten.
(APA, Red.)