Der zuständige Untersuchungsrichter in moskau abermals 48 Stunden Zeit, um eine etwaige U-Haft zu verhängen. Seitens des Bundeskriminalamtes (BK) ist im Moment nicht geplant, einen Beamten nach Moskau zu schicken, sagte BK-Sprecher Mario Hejl am Freitag. Als Verbindungsmann mit permanentem Wohnsitz in der russischen Hauptstadt stünde derzeit der Attachee zur Verfügung.
Eine Auslieferung der beiden Männer scheint allerdings unmöglich, denn eine Überstellung russischer Staatsangehöriger aus Russland nach Österreich ist laut Justizministerium ausgeschlossen. Artikel 6 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13.12.1957 (EuAlÜbk) sehe nämlich vor, dass jeder Vertragsstaat die Auslieferung eigener Staatsbürger ablehnen kann. Russland habe dementsprechend zu Artikel 6 EuAlÜbk die Erklärung abgegeben, dass Artikel 61 (Teil I) der russischen Verfassung eine Auslieferung eigener Staatsangehöriger verbiete, so eine Sprecherin des Ministeriums auf APA-Anfrage.
Rebasso wurde am 27. Juli vermutlich von zwei Männern in einer Tiefgarage am Georg-Coch-Platz in der Wiener Innenstadt überwältigt, als er auf dem Weg zu einem Außentermin war. Auf Aufnahmen aus einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie ein fremder Mann zunächst mit Rebassos Mercedes und danach ein weiterer Mann mit einem Mietwagen aus der Garage fährt. Der Mercedes wurde vier Tage später auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums gefunden, der Mietwagen der Leihfirma zurückgebracht. In beiden Fahrzeugen fand man Blut des Anwalts.
Zweieinhalb Wochen später, am 14. August, wurden in Moskau zwei Männer verhaftet. Sie stehen im Verdacht, den Wiener Anwalt ermordet zu haben. Denn nur zwei Tage danach, am 16. August, entdeckte ein Jäger in einem Waldstück bei Königstetten in Niederösterreich die verscharrte Leiche Rebassos. (APA)