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Fall Wastl: Mordanklage verworfen, Schuldspruch wegen Im-Stich-Lassens

Am Mittwoch endete der Fall Wastl in Wiener Neustadt.
Am Mittwoch endete der Fall Wastl in Wiener Neustadt. ©APA
Der Prozess um den Tod der seit fast zwölf Jahren verschwundenen Heidrun Wastl, deren Leiche nie gefunden wurde, hat am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt mit einem Schuldspruch wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten geendet. Damit verwarfen die Geschworenen in stundenlanger Beratung die Mordanklage.
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Der 42-jährige Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Da er bereits etwas länger in U-Haft war, sollte er heute noch entlassen werden, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Erklärung abgaben.

Die Kindergartenhelferin hatte am 28. September 2001 ihren sechsjährigen Sohn von der Schule abholen wollen, kam dort aber nie an. Im Vorjahr wurde der Vermisstenfall neu aufgerollt, und der 42-Jährige, der als Bekannter zum Kreis der Verdächtigen gezählt hatte, wurde erneut befragt und schließlich in U-Haft genommen.

Keine Spur der Vermissten

Nach seinen Angaben über einen tödlichen Sturz bei einem spontanen gemeinsamen Spaziergang an jenem Tag wurde das betreffende Waldstück in der Buckligen Welt akribisch durchsucht, aber keine Spur der Leiche entdeckt.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Anfang Juni mit der neuen Unfallvariante aufgewartet, wonach der eifersüchtige Ehemann ihn und Heidrun Wastl beim Wandern verfolgt, seine Frau eine Böschung hinunter gestoßen und den Ort verlassen habe. Er selbst sei angesichts der reglos am Boden Liegenden in Panik weggerannt und habe bis jetzt darüber geschwiegen, weil er vom Ehemann bedroht worden sei.

Fall Wastl: Frau für tot erklärt

Diese Version bestritt der am Mittwoch als Zeuge geladene Witwer (53): “Das ist eine komplette Lüge. An den Haaren herbeigezogen. Ein Wahnsinn.” Er habe seine – mittlerweile für tot erklärte – Frau sehr geliebt und eine harmonische Ehe geführt.

“Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte Heidrun Wastl am 28. 9. 2001 vorsätzlich getötet hat”, forderte Staatsanwalt Wolfgang Handler die Geschworenen in seinem Schlussvortrag auf, die auf der “nachvollziehbarsten von vielen Versionen” des Angeklagten basierende Mordanklage zu bejahen.

Nicht ausreichend Fakten für Mordanklage

“An wirklichen Fakten für Mord ist gar nichts da. Für eine Verurteilung ist das absolut zu wenig”, hielt Verteidiger Ernst Schillhammer dem entgegen, wenngleich er einräumte, dass sein Mandant nicht immer die Wahrheit gesagt habe.

Selbst wenn der Mann Hilfe geholt hätte, wäre die Verletzte nicht mehr zu retten gewesen.

(APA)

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