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Feuerwerk im Waldgebiet: Infos zu Verboten und der Waldbrandverordnung

Infos zu Verboten: Abfeuern von Feierwerkskörpern in Waldgebieten.
Infos zu Verboten: Abfeuern von Feierwerkskörpern in Waldgebieten. ©dpa
Auch heuer werden aufgrund der Trockenheit in manchen Regionen Österreichs  "Waldbrandverordnungen" erlassen. Dies sei laut WKÖ allerdings kein generelles Pyrotechnikverbot. Welche Regeln beim Abfeuern von Feuerwerken in der Nähe von Wäldern gibt, lesen Sie hier.

Mit der Verhängung von “Waldbrandverordnungen” in machen Bezirkshauptmannschaften Österreichs wäre das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Wäldern rund um Silvester verboten. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) machte am Montag darauf aufmerksam, dass dies nicht als generelles Pyrotechnikverbot zu werten ist.

Kein generelles Pyrotechnikverbot in Österreich

“Ein generelles Pyrotechnikverbot existiert in Österreich allerdings nicht, das ist gesetzlich weder möglich noch zulässig”, sagte Christoph Riedl, Bundessprecher des Pyrotechnikhandels in der WKÖ. “Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb des Ortsgebietes und nicht unmittelbar in der Nähe eines Waldgebietes ist nach wie vor möglich.”

Feuerwerk im Waldgebiet mit Verordnung verboten

Der Pyrotechnikhandel geht jedenfalls zum Beispiel in Tirol davon aus, dass eine ähnliche Regelung wie im Vorjahr eingeführt werden wird. “Demnach ist Feuer zu entzünden sowie das Abbrennen von Pyrotechnikartikeln in Waldgebieten und deren näherer Umgebung verboten”, sagte Christoph Riedl.

Ein Umtausch gekaufter Waren wegen der Verordnungen ist nicht möglich, so die WKÖ. Das Feuerwerk könne auch zu einem späteren Zeitpunkt abgebrannt werden, wenn die Witterungsverhältnisse dies zulassen.

(APA/Red)

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