“Trotz mehrfacher Forderungen hat Herr Beckenbauer bei der Untersuchung der Ethik-Kommission nicht kooperiert”, hieß es in einem FIFA-Statement. Der Deutsche habe weder in einem persönlichen Gespräch Informationen geliefert noch schriftlich auf deutsch und englisch vorgelegte Fragen beantwortet.
Beckenbauer äußerte sich zunächst nicht zu dem Richterspruch. Gegen das Urteil könnte er bei der Beschwerdekammer der FIFA Berufung einlegen und theoretisch sogar den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anrufen – beides erscheint angesichts der Geringfügigkeit als unwahrscheinlich, zumal die Erfolgsaussichten gen Null tendieren.
In dem schon seit der WM 2014 laufenden Verfahren ging es nur um die anfänglich verweigerte Aussagebereitschaft Beckenbauers zu den Turniervergaben an Russland und Katar.
Im Zuge ihrer Untersuchung um mögliche Bestechung befragten die FIFA-Ermittler alle Wahlmänner der skandalumwitterten Abstimmung pro Russland und Katar im Dezember 2010. Beckenbauer reagierte auf die auch schriftlich gestellten Anfragen zunächst nicht. Seine Erklärung: Er habe die im Juristen-Englisch formulierten Fragen nicht verstanden.
Die Ethikhüter sperrten Beckenbauer mitten im WM-Sommer 2014 provisorisch für 90 Tage. Der “Kaiser” lieferte dann die geforderten Antworten, und die Sperre wurde nach 14 Tagen wieder aufgehoben. Das Verfahren lief weiter. Nicht nur gegen Beckenbauer, sondern auch gegen den FIFA-Vizepräsidenten Angel Maria Villar Llona aus Spanien, der im November sogar mit 25.000 Franken (22.690,14 Euro) zur Kasse gebeten wurde, weil er nicht adäquat kooperierte.