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Flüchtlinge: Sobotka will Haft für Falschangaben und Asylaberkennung für Straffällige

Innenminister Wolfgang Sobotka von der ÖVP.
Innenminister Wolfgang Sobotka von der ÖVP. ©APA/Herbert Pfarrhofer
Das neue Fremdenpaket von Innenminister Wolfgang Sobotka sieht Haft für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern, vor. Zudem sollen ein Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge beschleunigt und die Obergrenze ins Gesetz geschrieben werden.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Freitag ein neues Fremdenpaket vorgelegt, das unter anderem Strafen bis hin zur Haft für Asylwerber vorsieht, die ihre Identität verschleiern. Ebenfalls harte Sanktionen drohen jenen, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen beziehungsweise neu einreisen.

Das recht umfangreiche Paket wird nun dem Spiegelministerium, also dem Verteidigungsressort, vorgelegt und soll demnächst in Begutachtung gehen. In Kraft treten könnte es nach Vorstellung des Innenministeriums im Frühjahr 2017.

Wolfgang Sobotka: Behördentäuschung kein Kavaliersdelikt

Besonders annehmen will sich Sobotka des Problems, dass Flüchtlinge Falschangaben machen, um so bessere Chancen im Asylverfahren zu haben. Wer vor der Polizei künftig etwa eine falsche Nationalität vorgaukelt, ist mit Strafen von 1.000 bis 5.000 Euro bedroht. Kann der Betroffene nicht bezahlen, setzt es bis zu drei Wochen Ersatzhaft. Im Wiederholungsfall wird die Strafe neu verhängt. Bei gefälschten Dokumenten gibt es dagegen ein Strafverfahren. Sobotka sprach bei einem Pressegespräch Freitagvormittag von einem Signal, dass Behördentäuschung kein Kavaliersdelikt sei.

Eine weitere Verschärfung betrifft die illegale Einreise jener, die bereits einen negativen Bescheid haben und in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Für diese Gruppe ist sogar die mögliche Höchststrafe von 5.000 bis 15.000 Euro vorgesehen beziehungsweise ersatzweise sechs Wochen Haft. Im Wiederholungsfall kann gleich Arrest verhängt werden. Wer rechtskräftig abgelehnt wurde, verliert den Plänen zu Folge auch jeden Anspruch auf Grundversorgung.

Asylaberkennungsverfahren für straffällige Flüchtlinge

Beschleunigt werden soll ein Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge. Demnach wird nach Vorliegen der Anklageschrift solch ein Verfahren eingeleitet, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt, wobei hier eine Einzelfall-Prüfung vorgesehen ist. Ziel ist, dass bei Rechtskraft eines Urteils die Außerlandbringung innerhalb von einem Monat möglich wird.

Ins Gesetz schreiben will Sobotka den von der Regierung vereinbarten Höchstwert von (heuer) 37.500 Asylanträgen beziehungsweise von allenfalls niedrigeren Werten für die kommenden Jahre. Dies sei mit dem Koalitionspartner noch nicht abgeklärt, er könne sich aber nicht vorstellen, was die SPÖ hier dagegen haben könne, seien die Zahlen doch von der Regierung selbst ausgearbeitet worden.

2,50 Euro pro Stunde für Asylwerber als Höchstwert

Hart bleibt der Innenminister auch, was den Stundenlohn für gemeinnützige Arbeit angeht. Sogar die von ihm selbst genannten 2,50 Euro erscheinen ihm sehr hoch und könnten allenfalls als Maximalwert gelten. Als Richtwert schweben ihm die 1,61 Euro vor, die Zivildiener pro Stunde erhalten: “Es geht hier auch um Gerechtigkeit im Inneren des Landes.”

Fremdenfeindlichkeit will Sobotka trotz der unterschiedlichen Maßnahmen weder sich noch dem Land vorwerfen lassen. Ab 2006 habe Österreich acht Jahre lang die höchste Pro-Kopf-Quote an Asylwerbern gehabt und auch in den vergangenen beiden Jahren liege man hinter Schweden beziehungsweise Deutschland an der Spitze.

(APA, Red.)

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