Fluggesellschaften in der EU sind seit dem 1. November 2008 irreführende Lockangebote untersagt. Seitdem müssen die Airlines bei ihren Ticketpreisen alle Steuern und Gebühren auflisten. Für Extragebühren wie etwa beim Gepäck gilt diese Vorschrift allerdings nicht. Diese dürfen weiterhin extra berechnet werden. Aus Sicht der Verbraucher wäre mehr Transparenz, wie eigentlich durch die EU-Verordnung vorgeschrieben, wünschenswert, erklärte Mobil in Deutschland.
Vor allem Billigflieger langen laut Mobil in Deutschland bei Extragebühren kräftig zu. Deren Ticketpreise seien zwar häufig “beeindruckend günstig, doch verstecken sich hier fiese Extrakosten”. Zusatzkosten fielen bei Billigfliegern neben dem Gepäck etwa für die Flugbuchung mit einer Kreditkarte an, die Ausstellung von Tickets am Schalter oder das Essen an Bord. Daneben seien die Internetseiten der Billigflieger häufig mit Extraangeboten überfrachtet, was dem Verbraucher die Flugbuchung insgesamt erschwere. Mobil in Deutschland verglich für die Untersuchung die Angebote von acht Fluggesellschaften, darunter mehrerer Billigflieger.