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FMA: Wienwert nutzte Lücke in Beaufsichtigung

Die FMA kritisiert das Vorgehen der Wienwert Holding.
Die FMA kritisiert das Vorgehen der Wienwert Holding. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die FMA kritisierte das Vorgehen der zahlungsunfähigen Immobilienfirma Wienwert-Holding im Umgang mit den Kapitalmarktregeln. Sie habe ihre Papiere als reinen Eigenvertrieb selber verkauft und keine professionellen Vertriebsschienen genutzt.

“Das ist eigentlich der Kern des Problems, warum man hier so schwer eingreifen kann”, so FMA-Vorstand Helmut Ettl. Ob diese Lücke geschlossen werden soll, müsse der Gesetzgeber entscheiden. Die Finanzmarktaufsicht habe geprüft, ob irgendwelche Wienwert-Anleihen von professionellen Einheiten verkauft worden seien – die dann der Aufsicht unterliegen würden. Das sei aber nicht der Fall gewesen.

40 Millionen an FMA vorbeigeschleust

Die Wienwert-Gruppe hat in 23 Emissionen Anleihen im Wert von 40 Mio. Euro verkauft. Die Muttergesellschaft Wienwert Holding ist nun insolvent, die Tochter Wienwert nicht. Da das Unternehmen alles selber abgewickelt habe, habe die FMA keine Zahlen darüber, welcher Anteil der Anleihen tatsächlich platziert wurde und wie viele Anleger betroffen sind. Nach Angaben des Firmenchefs Stefan Gruze sind rund 900 Anleger betroffen, die WW Holding habe noch 16 Unternehmensanleihen mit einem Volumen von rund 35 Millionen Euro aushaftend, sagte er.

In den letzten Jahren habe es mehrere Fälle gegeben, in denen die Aufsicht vermieden wurde, erinnerte FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller und empfahl Anlegern, auf Produkte zu setzen, die von konzessionierten Beratern angeboten werden. Die FMA habe eine App entwickelt, auf der jeder nachschauen könne, wer eine Konzession hat.

Die FMA könne in so einem Fall nur die allgemeine Warnung wiederholen: “Wer eine hohe Rendite verspricht, wird ein riskantes Produkt verkaufen.” Und die von Wienwert versprochenen 6,5 Prozent Verzinsung waren nicht marktüblich. Dafür dürfe sich bei Wienwert niemand über mangelnde Information beklagen, denn sowohl über die von der FMA wegen irreführender Werbung verhängten Strafen als auch über Umstrukturierungen im Unternehmen sei breit in den Medien berichtet worden. “So viel Öffentlichkeit wie bei Wienwert hat bei kaum einem anderen Fall geherrscht”, sagte Ettl.

Strafen wegen irreführender Werbung

Vier Emissionen seien mit Prospekt an Kleinanleger gegangen – bei diesen stellten sich rasch strafrechtliche Fragen, sollten Informationen unterdrückt oder spätere Änderungen nicht nachgetragen worden sein, sagte Ettl. Immerhin habe die FMA wegen irreführender Werbung – noch nicht rechtskräftig – 85.000 Euro Strafe verhängt – bei einem Höchstausmaß von 100.000 Euro und damit klar signalisiert, dass es sich um einen sehr schwerwiegenden Fall handle.

“Wir haben alle unsere Möglichkeiten genützt und Öffentlichkeit hergestellt, damit alle Anleger wissen, was unser Standpunkt zu Wienwert ist”, so Ettl. Die FMA habe auch auf ihrer Homepage Anleger darauf hingewiesen, worauf sie besonders achten sollten. “Aber wir können nicht auf der Homepage schreiben: ‘schaut euch besonders Wienwert an'”, so Kumpfmüller. Letztlich gebe es auch eine “Holschuld” der Anleger.

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