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Folter-Opfer Bakary J. unzureichend behandelt und begutachtet

Bakary J. (M) und die Anwälte Susanne Kurtev (l.) und Nikolaus Rast (r.) am Donnerstag vor Beginn des Zivilverfahrens zu einer Entschädigungszahlung im Justizpalast in Wien
Bakary J. (M) und die Anwälte Susanne Kurtev (l.) und Nikolaus Rast (r.) am Donnerstag vor Beginn des Zivilverfahrens zu einer Entschädigungszahlung im Justizpalast in Wien ©APA
Der Fall Bakary J. hat erneut ein Nachspiel. Im Amtshaftungsverfahren gegen die Republik ist zutage gekommen, dass das Folter-Opfer 2006 nicht umfassend behandelt und unzureichend begutachtet worden sein soll.
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Der im April 2006 nach einem gescheitertem Abschiebe-Versuch von WEGA-Polizisten in eine Wiener Lagerhalle verbrachte und dort schwer misshandelte Bakary J. wurde unmittelbar nach der erlittenen Folter nicht lege artis behandelt und außerdem von zwei gerichtsmedizinischen Sachverständigen unzureichend begutachtet. Das ist am Donnerstag im Amtshaftungsverfahren gegen die Republik zutage gekommen.

110.000 Euro Wiedergutmachung nicht genug

Der gebürtige Gambier und seine Rechtsvertreter Susanne Kurtev und Nikolaus Rast halten die 110.000 Euro für nicht ausreichend, die die Finanzprokuratur dem mittlerweile 42-Jährigen zwecks finanzieller Wiedergutmachung bisher überwiesen hat. Sie machen daher am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) weitere 384.000 Euro an Entschädigung geltend. Außerdem verlangen sie eine monatliche Rente von 1.000 Euro sowie die Feststellung, dass die Republik auch für allfällige zukünftige Folgen haftet.

Bakary J. erlitt “Verschattung” am Kiefer

In dem Zivilverfahren wurde am Donnerstag zunächst der zum Sachverständigen bestellte Unfallchirurg Georg Rappold gehört. Der ließ mit der Feststellung aufhorchen, dass bei der Behandlung des von mehreren Wega-Beamten verletzten Bakary J. einer “Verschattung” der rechtsseitigen Kieferregion nicht die nötige Beachtung geschenkt wurde. Diese hätte als “indirektes Hinweiszeichen” auf einen komplexen Bruch des rechtsseitigen hinteren Gesichtsschädels hingedeutet. “Allenfalls hätte eine stationäre Aufnahme zur Schmerzbehandlung erfolgen müssen”, sagte Rappold. Und weiter: “Durch die Computertomografie hätte das Verletzungsausmaß eigentlich erkannt werden müssen.”

Vorwürfe erhob Rappold auch gegen zwei renommierte Gerichtsmediziner, die im Fall Bakary J. Gutachten gelegt und die Schmerzperioden beurteilt hatten, die Basis für Schadenersatzansprüche bei erlittenen Körperverletzungen sind. Die beiden hätten sich “nicht alle Röntgenbilder exakt genug angeschaut”, befand der Unfallchirurg.

Mangel an “geeigneten Grundlagen” für Expertisen

Außerdem hätten sie nicht die gesamte Krankengeschichte eingeholt, womit es an “geeigneten Grundlagen” für ihre Expertisen mangle. Es sei “keine Vergleichbarkeit, keine Nachvollziehbarkeit gegeben”, bekräftigte Rappold. Die Folgen: Die Gerichtsmediziner hätten zu kurze Schmerzperioden berechnet, wobei der Sachverständige anmerkte, dass solche grundsätzlich nicht von Gerichtsmedizinern beurteilt werden sollten, da dies nicht in ihrem Fachbereich liege.

Auf den Einwurf, dass sich laut Aktenlage einer der beiden Gerichtsmediziner die Ergebnisse der Computertomografie und einer Magnetresonanztomografie beschafft hatte und diese in sein Gutachten einfließen ließ, bemerkte Rappold: “Dann vermag er die nicht korrekt zu beurteilen.” Für den Unfallchirurgen steht fest, dass Bakary J. infolge der polizeilichen Tortur an einer chronisch degenerativen Veränderung der Halswirbelsäule leidet und die Schmerzperioden daher großzügiger auszulegen sind.

Bakary J.: “Mein Zustand ist chronisch krank”

“Mein Zustand ist chronisch krank”, meinte Bakary J. im Justizpalast zu seinem gesundheitlichen Befinden. Im Detail zählte er Richterin Julia Kömürcü-Spielbüchler die Schmerzmittel und sonstigen Medikamente auf, auf die er infolge der erlittenen Polizeigewalt täglich angewiesen ist. Er habe “Angst, Depressionen, und es tut mir körperlich weh an der Wirbelsäule”.

Schmerzbedingt sei er mehrfach im Badezimmer kollabiert, schilderte der 42-Jährige. Panikattacken und Flashbacks würden ihm zu schaffen machen, “aber ich kann nicht 24 Stunden Medikamente nehmen”. Er habe als Portier zu arbeiten versucht, “aber das hat nicht funktioniert, weil ich nicht lange sitzen konnte.” “Kann ein Portier nicht manchmal aufstehen und herumgehen?”, warf die Richterin ein. “Ich habe auch Angst. Ich weiß ja nicht, wer kommt”, beschied ihr Bakary J. Er sei “körperlich krank” und habe “die ganze Zeit Kopfweh. 24 Stunden lang.” Er befinde sich seit den erlittenen Misshandlungen in psychotherapeutischer Behandlung.

Probleme bei der Jobfindung

Mit diesen Voraussetzungen sei es “sehr schwierig, einen Job zu finden, der zu meinen körperlichen Einschränkungen passt”, gab Bakary J. zu Protokoll. Auch als Taxifahrer oder Chauffeur – Bakary J. hatte vor seiner gescheiterten Abschiebung als Marktfahrer gearbeitet – könne er sich nicht mehr verdingen: “Laut ärztlicher Beurteilung ist das nicht für mich geeignet.” Die Frage, wofür er die ihm von der Finanzprokuratur zugestandene Entschädigungssumme von 110.000 Euro verwendet habe, wollte er nicht beantworten: “Das ist Privatsache.”

Am Nachmittag wird in der Verhandlung die Frage behandelt, ob Bakary J. an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Mehrere mit diesem Fall befassten Psychiater – darunter ein von der Finanzprokuratur beigezogener Gutachter – hatten das bejaht. Der im Amtshaftungsverfahren zum Sachverständigen bestellte Norbert Loimer, Facharzt für Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin und Neurologie, kam allerdings zum Schluss, dass keine Traumatisierung vorliegt. Loimer ist zur heutigen Verhandlung geladen.

Rechtsvertreter für Polizisten dabei

Anwesend waren auch die Rechtsvertreter der vier Polizisten, die Bakary J. misshandelt bzw. dabei zugesehen hatten und dafür vom Wiener Straflandesgericht wegen Quälens eines Gefangenen äußerst mild behandelt wurden. Sie kamen mit Bewährungsstrafen davon, wobei die drei unmittelbaren Täter jeweils acht Monate, ihr untätig gebliebener Kollege sechs Monate erhielten. Der “Aufpasser” ist weiter im Polizeidienst tätig, die anderen Polizisten wurden spät, aber doch entlassen. Ein Antrag auf Wiederaufnahme ihres Strafverfahrens wurde im vergangenen August abgewiesen.

(apa/red)

 

 

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