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Fortpflanzungsmedizingesetz: IVF will Möglichkeiten erweitern

Laut IVF muss das Fortpflanzungsmedizingesetz noch erweitert werden.
Laut IVF muss das Fortpflanzungsmedizingesetz noch erweitert werden. ©APA/DPA- Zentralbild /Ralf Hirschberger
Die drei Gesellschaften für In-Vitro-Fertilisation (IVF) in Österreich fordern die Ausweitung des Entwurfs für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz. So soll auch alleinstehenden Frauen die Samenspende offenstehen, das Höchstalter für die Empfängerin einer Eizellenspende auf 50 Jahre angehoben werden und das "Social Egg Freezing" ermöglicht werden.

“Wir sind außerordentlich froh darüber, dass es einen unserer Ansicht nach sehr liberalen Entwurf gibt, es gibt aber auch Kritikpunkte”, sagte Wolfgang Urdl, Präsident der Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie am Dienstag. Die Gesetzesvorlage sieht etwa die Möglichkeit von Samenspenden für lesbische Paare vor.

Ausweitung des Entwurfs

“Was wir völlig vermissen, ist die Möglichkeit, die Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen zu öffnen”, kritisierte Urdl. Zudem sei die Altersbeschränkung für die Empfängerin einer Eizellenspende auf 45 Jahre “willkürlich”, meinte er und forderte die Anhebung auf 50 Jahre. Außerdem seien die Rahmenbedingungen für die Eizellenspende sehr restriktiv, da diese nicht anonym und lediglich mit einer Aufwandsentschädigung verbunden gestattet ist.

Freigabe für “Social Egg Freezing”

Der Präsident der IVF-Gesellschaft Georg Freude, plädierte außerdem für die Freigabe des sogenannten “Social Egg Freezing”. Im Gegensatz zu Österreich dürfen in Deutschland auch bei nicht-medizinischer Indikation Eizellen unbefristet gelagert werden. Für Änderungen bei der PID plädierte Christian Egarter, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sterilität, Fertilität und Endokrinologie und Mitglied der Bioethikkomission. Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen oder drei Fehlgeburten soll laut Entwurf ein in künstlicher Befruchtung erzeugter Embryo vor der Einpflanzung in die Mutter auf Lebensfähigkeit untersucht werden dürfen.

Bioethikkommission: Stellungnahme bis Dezember

Auch zur Verhinderung schwerer, nicht behandelbarer Krankheiten soll PID erlaubt werden – wenn nachgewiesen das Risiko besteht, dass das Kind schwerste Hirnschäden oder dauerhaft schwerste Schmerzen hätte oder nur mit intensiver medizinischer Unterstützung überleben würde. Diese Schwelle sieht Egarter als zu hoch an. Bis Dezember werde die Bioethikkommission eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben, kündigte Egarter an.

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