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FPÖ-Dringliche zu "Asylchaos"

Strache will Auskunft.
Strache will Auskunft. ©APA
Das Thema Asyl steht im Nationalrat nicht nur beim zu beschließenden Fremdenrechtspaket zur Debatte. Auch eine Dringliche Anfrage der FPÖ an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) beschäftigt sich am Donnerstag damit. Die Freiheitlichen orten "Asylchaos", fragen Statistik-Daten ab und erwarten sich Gegenmaßnahmen zur illegalen Einwanderung. Die Beantwortung steht ab 15 Uhr auf dem Programm.
Nationalrat beschließt Reform

In ihrer Anfragebegründung zitiert die FPÖ umfangreich aus Medienberichten, die die steigenden Flüchtlingszahlen thematisieren. Mikl-Leitner müsse Ursachen- statt Symptombekämpfung betreiben, eine EU-Quotenregelung sei eine “regelrechte Einladung an illegale Einwanderer” und damit ein Anreiz mehr in die falsche Richtung, so die Freiheitlichen.

Asylpolitik “Für Bürger, nicht für Fremde”

Verlangt wird eine Asylpolitik “für unsere Bürger und nicht nur für Fremde”. Österreich könne nicht die Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt aufnehmen. “Der illegalen Einwanderung unter dem Deckmantel ‘Asyl’ muss konsequent ein Riegel vorgeschoben werden”, betonen die unterstützenden FPÖ-Abgeordneten.

Die Anfrage selbst gliedert sich in 44 Punkte. Abgefragt wird die derzeitige Anzahl von Asylverfahren, aber auch durchschnittliche Verfahrensdauer, Dublin-Verfahren, Ausreisen aus Österreich, Zahlen zu unbegleiteten Minderjährigen und subsidiär Schutzberechtigten oder die Situation in den verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen.

FPÖ will illegale Migration stärker bekämpft wissen

Zusätzlich will die FPÖ wissen, welche konkrete Maßnahmen Mikl-Leitner “zur Eindämmung der exorbitant hohen Zahl illegal eingereister/aufhältiger Personen” setzt, wie sie die Bekämpfung der illegalen Migration in Kooperation mit Drittstaaten in den Griff bekommen will, wie sie grenzüberschreitend die Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen eindämmen möchte und wann es zu verstärkten Grenzkontrollen kommen wird.

Umfassender Fragenkatalog

Ein weiterer Fragenblock setzt sich mit den Verträgen mit Unterkunftgebern, der Unterbringung in einzelnen Bezirken und die Aufteilung auf Turnsäle und Zelte auseinander. Zuletzt möchten die Freiheitlichen über Subventionen für Nicht-Regierungs-Organisationen in der Flüchtlingsbetreuung, die Kosten für die Rechtsberatung und die Gesamtkosten der Grundversorgung im Jahr 2014 informiert werden.

Asylwerber erhalten “Basisversorgung”

Die Koalition hat am Donnerstag einen Abänderungsantrag zur Asylnovelle vorgelegt, die am Nachmittag vom Nationalrat behandelt und beschlossen wird. Abgemildert wird dabei jener besonders umstrittene Passus, wonach Asylwerber, die in der ersten Instanz scheitern, die Grundversorgung verlieren, wenn ihrem Antrag keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird.

Nunmehr wird den betroffenen Flüchtlingen doch zumindest eine Basisversorgung zugesichert. Wie diese aussehen könnte, geht aber weder aus dem Gesetzestext noch aus den Erläuterungen dazu hervor. Denn verwiesen wird bloß darauf, dass eine Versorgung gemäß einer bestimmten EU-Richtlinie bis zur Ausreise gewährt wird.

Taschengeld könnte gestrichen werden

Konkret wird auf einen Satz Bezug genommen, der da lautet: “Die Mitgliedstaaten gewährleisten im Einklang mit Artikel 19 in jedem Fall Zugang zur medizinischen Versorgung und gewährleisten einen würdigen Lebensstandard für alle Antragsteller.” Damit dürfte gesichert sein, dass die Asylwerber auch künftig ein Dach über dem Kopf haben und medizinisch versorgt werden. Gestrichen werden könnte bei der betroffenen Gruppe das Taschengeld. Allerdings war eine authentische Interpretation der Gesetzespassage bisher für die APA nicht zu erhalten.

Erstaufnahmestellen sollen entlastet werden

Kernpunkt der Novelle ist eigentlich eine Neuaufstellung des Asylsystems, die eine Entlastung der Erstaufnahmestellen (Traiskirchen, Thalham) und eine bessere Verteilung der Flüchtlinge bringen soll. Konkret soll die Zulassung ins Verfahren nun auch von den Landesstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl geprüft werden können. Anschließend kämen die Flüchtlinge in sieben “Verteilerzentren”, von denen sie nach wenigen Tagen in Privatquartiere übersiedelt würden.

Ferner in der Novelle enthalten ist die Korrektur diverser Schubhaft-Regelungen, die dem Europarecht nicht stand gehalten haben. Diese dürften zur Folge haben, dass künftig dieses Mittel wieder öfter verhängt wird. Das Innenministerium weist seit längerem darauf hin, dass nach Beschluss der entsprechenden Regelungen auch das derzeit fast nur noch als Flüchtlingsunterkunft genützte Schubhaft-Zentrum in Vordernberg wieder stärker belegt sein wird.

(APA)

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