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Fragen und Antworten zur Wahl: Stimmabgabe, Wahlkarten und Wahlrecht im Überblick

Wichtige Fragen und Antworten rund um Wahlrecht, Stimmabgabe und mögliche Verbote.
Wichtige Fragen und Antworten rund um Wahlrecht, Stimmabgabe und mögliche Verbote. ©APA
In diesem Hahr finden zahlreiche Landtagswahlen und auch Gemeinderatswahlen in Österreich statt. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um das Wahlrecht, die Stimmabgabe und mögliche Verbote.

Wer darf wählen?

Antwort: Österreicher mit Wohnsitz im Burgenland, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden – und zwar nicht nur mit Hauptwohnsitz, sondern auch mit Nebenwohnsitz, wenn zwei von vier Kriterien zutreffen, nämlich dass der Ort Mittelpunkt der wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse ist. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als fünfjähriger Haft verurteilt sind.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Wenn Sie in einer kleineren Gemeinde wohnen auf der Amtstafel am Gemeindeamt, in größeren Gemeinden werden amtliche Wahlinformationen verschickt – und auf der Homepage des Landes.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall – aber nur mit einer Wahlkarte. Mit einer solchen können Sie die Stimme per Post abgeben, aber auch am Wahlsonntag in “fremden” Wahllokalen im eigenen Wahlkreis. Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben.

Wann kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer – ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag (dann aber nicht mehr mit Briefwahl!) Und heuer erstmals auch neun Tage vor dem Wahlsonntag, am 22. Mai: Am vorgezogenen Wahltag hat mindestens ein Wahllokal je Gemeinde von 18 bis 19 Uhr offen. Dafür dürfen Sie aber keine Wahlkarte beantragen.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis Freitag vor der Wahl 12.00 Uhr – wobei es für die Briefwahl dann schon zu spät ist.

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Nur blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich helfen lassen.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen? Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen.

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja – aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Eine einem Kandidaten von der Landesliste und je eine an (höchstens) drei Wahlkreis-Kandidaten.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Damit beides gültig ist, muss jede Person, der sie eine Vorzugsstimme geben, der gewählten Partei angehören. Ist das nicht der Fall, gilt heuer ein neuer Grundsatz: “Vorzugsstimme schlägt die Parteistimme”. Sie wählen dann also die Partei, der der Vorzugs-Kandidat angehört.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten stehen auf dem Stimmzettel.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, aber nur in der Nähe Ihres Wohnortes – nämlich in anderen Wahllokalen in ihrem Wahlkreis. Dafür brauchen Sie ein Wahlkarte.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Ja, das dürfen Sie – und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am Freitag vor der Wahl, 14.00 Uhr, bei der Gemeinde liegt. Sie müssen es nicht per Post (portofrei) schicken, sondern können es auch durch Boten oder persönlich zur Gemeinde bringen (lassen).

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen die Wähler nicht zuschauen. Das Landtagswahlgesetz schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Sobald die letzten Wahllokale schließen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bereits ausgezählte Ergebnisse veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Hochrechnung”?

Das Ergebnis ist die – ausgezählte – Zahl der Stimmen (und damit auch der Stimmenanteil in Prozent) in der Gemeinde bzw. landesweit. Zählt man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke) zusammen, kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den “Trend” ablesen. Der lässt aber – vor allem wenn noch nicht viele Gemeinden ausgezählt sind – kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Im Wahlkreis bringen Vorzugsstimmen den Kandidaten Vorteile bei der Berechnung der für die Mandatsverteilung maßgeblichen Wahlpunkte – und Chancen, das einen pro Partei “reservierte” Vorzugsstimmenmandat zu bekommen. Auf Landesebene werden die Kandidaten vorgereiht, die Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens vier Prozent der Parteisumme erhalten haben.

Was ist die “Vier-Prozent-Hürde”?

Nur Parteien, die mindestens vier Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der sieben Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

 

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(APA/Red)

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