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Frau wegen Bigamie zu bedingter Haft verurteilt

Eine 42-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch wegen des Vergehens der Mehrfachehe nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Die Angestellte hatte im November 2009 einen Mann in der Türkei geheiratet, den sie im Internet kennengelernt hatte. Der Kontakt riss aber bald wieder ab. Im Dezember 2011 heiratete sie einen Arbeitskollegen.

“Ich habe wegen der ersten Ehe bei der Botschaft angerufen und dachte, das passt dann schon”, sagte die Frau bei Gericht. Dass die erste Ehe damit keinesfalls aufgelöst war und sie sich mit der zweiten Hochzeit strafbar machte, wollte die Frau nicht gewusst haben. Geständig war sie vor Richterin Michaela Sanin trotzdem.

Denn auch wenn sie bei der Eheschließung in der Türkei mit ihrer Facebook-Bekanntschaft nicht viel verstanden hatte, setzte sie doch ihre Unterschrift unter die Dokumente. Der Mann drängte sie nach ihrer Rückkehr nach Kärnten, alles für seinen Umzug nach Österreich vorzubereiten. Damit fingen die Schwierigkeiten an.

“Schon während der räumlichen Trennung Österreich-Türkei begannen die Eheleute miteinander zu streiten”, sagte Verteidiger Gernot Götz in seinem Plädoyer. Seine Mandantin habe daraufhin das Gespräch mit der Botschaft gesucht und die Episode für erledigt erachtet.

Auf die Kärntnerin kommen nun weitere Verfahren zu: Zunächst muss die Ehe mit dem Arbeitskollegen in einem Formalakt für nichtig erklärt werden. Dann muss sie sich von ihrem türkischen Ehemann scheiden lassen, was sich möglicherweise schwierig gestalten wird. Der Aufenthaltsort des Mannes ist nicht bekannt. Erst danach kann die Kärntnerin ihren Arbeitskollegen erneut und dieses Mal legal ehelichen.

Und wenn der Türke weiter nicht auffindbar ist? “Dann müssen wir schauen, dass wir ein Abwesenheitsurteil durchbringen”, sagte Anwalt Gernot Götz nach der Verhandlung.

(APA)

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