Am Montag nahmen viele Freunde und Bekannte den Freispruch der zwei im „Scheier-Prozess“-Angeklagten mit Erleichterung auf. Der ehemalige Tankstellenbetreiber Christoph Scheier und sein Rechtsberater, ein Oberländer Rechtsanwalt, waren angeklagt, den Konkurs der Tankstellenunternehmen bewusst zu spät angemeldet zu haben.
Scheier-Freispruch im Zweifel
„Treibstoff um rund eine Million Euro bestellt, obwohl klar war, dass der Konkurs unumgänglich ist“, lautete der Vorwurf. Der Senat sprach nach fünf Tagen Prozess die beiden frei. Die Begründung: „Im Zweifel muss man davon ausgehen, dass beide hofften, dass es doch noch einen anderen Ausweg aus der Misere gibt“. Freude im Verhandlungssaal, Stirnrunzeln bei Staatsanwalt Robert Mader. Er gab zunächst keine Erklärung ab.
Nichtigkeitsbeschwerde
Nun hat der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele offen gelegt, dass die Anklagebehörde das Urteil mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpfen wird. Jetzt muss allerdings der Oberste Gerichtshof in Wien beurteilen, ob schwere Mängel vorliegen. Erst wenn das geklärt ist, können die zwei Freigesprochenen endgültig aufatmen und die Sache ist vom Tisch. Bis dahin werden allerdings noch etliche Monate vergehen. (VOL.AT/Christiane Eckert)
(Anm. d. Redaktion: Christoph Scheier wurde zwischenzeitig von den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.)