Die 22-Jährige fasste sieben, eine 21-Jährige acht Monate, eine 17-Jährige vier Monate auf Bewährung aus. Das Trio hatte die junge Frau mit Ohrfeigen und Faustschlägen ins Gesicht traktiert, weil diese zu ihrer Ex-Freundin zurückkehren wollte. Sie musste sich hinknien und sollte sich bei der 22-Jährigen entschuldigen, weil sie dieser “Schmerzen” zugefügt habe.
Als sie sich weigerte, “hat mir die eine auf die Nase g’haut. Dann hat’s kracht und ich hab’ blutet”, schilderte das Opfer im Zeugenstand.
Freundin verprügelt: Urteile nicht rechtskräftig
Neben dem Nasenbeinbruch wurden im Spital ein Monokelhämatom am Auge, eine Fraktur am rechten Sprunggelenk und Prellungen am rechten Arm festgestellt.
Auf die Frage von Richterin Martina Frank, weshalb sie nicht überprüft habe, ob die Wohnung in Floridsdorf überhaupt abgesperrt war, in der sie laut Anklage mehrere Stunden festgehalten wurde, meinte die Zeugin: “Weil i fix und fertig war. I hob mi net weggeh’n traut. Müd war i a.”
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
(APA)