Der Maskierte, der in dem Lokal Stammkunde war, erbeutete rund 5000 Euro. Bereits im März wurde der Fall verhandelt, allerdings beantragte die Verteidigung, dass man ein Gutachten zum Thema Spielsucht einholen solle. Aus psychiatrischer Sicht ist Spielsucht durchaus gegeben. Der Mann versuchte sogar, sich das Leben zu nehmen, weil er keinen Ausweg mehr sah.
Unterste Grenze
Für bewaffneten Raubüberfall gibt es laut Strafgesetz mindestens fünf Jahre Haft. Bei dieser Strafhöhe setzte der Senat auch an. Unbescholtenheit, Geständnis und teilweise Schadenswiedergutmachung bewirkten Strafmilderung. Ein Messerkampf, der rund fünf Minuten dauerte und der einstigen Angestellten heute noch psychische Schwierigkeiten bereitet, wirkte erschwerend. Außerdem wurde die Kassiererin des Wettbüros durch das Messer an der Hand verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA)