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Fünf Monate bedingt wegen Platzsturms in Bischofshofen

Prozess gegen die Bande "La Familia"
Prozess gegen die Bande "La Familia"
Beim Auftakt zum zehntägigen Prozess gegen die "La Familia"-Bande ist am Montag ein 18-jähriger Angeklagter zu fünf Monaten bedingt verurteilt worden. Der Bursch hatte sich an dem Platzsturm während des Fußball-Freundschaftsspieles zwischen OSC Lille und Maccabi Haifa in Bischofshofen am 23. Juli 2014 beteiligt. Dabei wurde ein israelischer Spieler verletzt.


Das erste Urteil am Landesgericht Salzburg gegen insgesamt 32 Angeklagte ist bereits rechtskräftig. Der 18-Jährige erhielt fünf Monate bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren wegen versuchter Körperverletzung erhalten. Zudem wurde er wegen schwerer Körperverletzung im Zuge einer Schlägerei in einer anderen Causa schuldig gesprochen. Der Beschuldigte hatte die Tat gestanden. “Es war spontan. Ich bin in das Feld reingesprungen, mir folgten drei Leute nach. Es tut mir leid, ich hab mir nicht gedacht, dass das bis zu einer Schlägerei geht. Es tut mir leid was da passiert ist”, erklärte er. Der Angeklagte, der damals auch eine palästinensische Flagge in der Hand hielt, hoffte auf ein diversionelles Vorgehen. Doch der Staatsanwalt lehnte das aus spezialpräventiven Gründen ab. Mit dem Platzsturm sei ein politisches Statement abgegeben worden, “und es wurde auch provoziert”, sagte Neher.

Bei sieben Personen erfolgte im Zusammenhang mit dem Platzsturm – das Spiel musste in der 85. Minute aufgrund des Tumultes beendet werden – eine vorläufige Verfahrenseinstellung im Rahmen einer Diversion. Dies betrifft neben den beiden 19-jährigen Burschen, denen Verhetzung im Internet angelastet wurde, fünf weitere Jugendliche. Es handelt sich um einen 17-jährigen Österreicher, einen 16-jährigen Türken, eine 18-jährige Bosnierin, eine 17-jährige Kroatin und eine 17-jährige Österreicherin. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft nur jeweils ein bis drei Delikte vorgeworfen. Es ging dabei um leichte vorsätzliche Körperverletzung, versuchte schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, falsche Zeugenaussage, versuchte Begünstigung und Gebrauch eines verfälschten Beweismittels. Nur eine Diversion ist bisher noch nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung wird am Dienstag mit der Einvernahme von jenen Angeklagten fortgesetzt, denen eine kriminelle Vereinigung vorgeworfen wird. Die Bande “La Familia” soll vorwiegend im Salzburger Pongau ihre Opfer mit Drohungen eingeschüchtert und teils schwer verletzt haben. Laut Strafantrag handelt es sich um 13 Beschuldigte.

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