6. Juli 2012 14:05; Akt.: 6.07.2012 15:07

Fünffacher Vergewaltiger muss in Haft

Drei Jahre Haft für fünffache Vergewaltigung ausgesprochen. Drei Jahre Haft für fünffache Vergewaltigung ausgesprochen. - © VOL.AT, Bernd Hofmeister
Feldkirch – Ein 18-jähriger Vorarlberger ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung einer 17-Jährigen zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat der Bursche weitere Straftaten begangen, darunter schwerer Raub und schwere Nötigung. Der 18-Jährige erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Mit dem Schuldspruch folgte der Schöffensenat den Ausführungen der Staatsanwaltschaft bzw. der jungen Frau. Demnach soll der angeklagte Lehrling in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2011 die ihm unbekannte 17-Jährige nach dem Weg zum Bregenzer Bahnhof gefragt haben. Nach der entsprechenden Erklärung hielt der Angeklagte der Jugendlichen eine Schreckschusspistole an den Hals und vergewaltigte sie in weiterer Folge fünfmal, etwa auch auf einer Parkbank.

Mehrere Straftaten

Dazwischen musste das Mädchen mit dem 18-Jährigen unter anderem einen Spaziergang machen. Der Forderung des Mannes, sie müsse mit der Pistole einen Passanten überfallen, widersetzte sich die junge Frau. Außerdem raubte er ihr fünf Euro und wollte ihr auch das Handy abnehmen. Zuletzt besuchte der Angeklagte gemeinsam mit dem verängstigten Opfer noch einen Freund. Diesem fiel die 17-Jährige als “komisch” auf. Dann musste die junge Dame mit dem Mann zum Bahnhof in Bregenz, ehe sie endlich wieder frei war.

Drei Jahre Haft für Vergewaltiger

Der Senat sah keinen Grund, warum die Frau den Burschen, den sie gar nicht kannte, so schwer belasten sollte. Sie war weder alkoholisiert noch stand sie unter Drogen. Die Verteidigung sprach von freiwilligen Intimitäten, Vergewaltigung habe es aber keine gegeben. Schließlich wurde der 18-Jährige zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt und dem Mädchen Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Als mildernd wertete das Gericht das junge Alter des Angeklagten sowie die durch Alkohol und Marihuana eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend wirkte die Vielzahl der Verbrechen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)



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