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Fußfessel: Kartnig Beschwerde frühestens in einer Woche denkbar

Hannes Kartnig könnte Beschwerde gegen den Entzug der Fußfessel einlegen.
Hannes Kartnig könnte Beschwerde gegen den Entzug der Fußfessel einlegen. ©APA
Hannes Kartnigs Anwalt hat bislang noch keine schriftliche Begründung zur Aufhebung des elektronischen Hausarrests erhalten. Eine mögliche Beschwerde des ehemaligen Präsident des SK Sturm Graz ist demnach erst in einer Woche zu erwarten. Da beginnt allerdings schon der nächste Prozess gegen Kartnig.
Kartnig im Luxushotel

Sobald die Begründung einlangt wird eine Entscheidung getroffen, erklärte Kartnigs Anwalt Roland Kier am Mittwoch. Seinem Mandaten wurde letzte Woche die Fußfessel abgenommen so dass der Werbeunternehmer wieder in die reguläre Strafhaft übernommen wurde. Ursprünglich wäre Kartnig für 15 Monate unter elektronischen Hausarrest gestanden.

Kartnig verärgerte Justiz

Die Fußfessel wurde dem Ex-Präsident des SK Sturm Graz abgenommen, weil dieser in der vorigen Wochen in einem Wiener Luxushotel zum Abendessen war. Erst kurz davor besuchte er mit seiner Ehefrau und einem befreundeten Paar die “Tosca”-Premiere in der Oper Graz. Mittlerweile befindet sich Hannes Kartnig, der wegen schweren Betrugs und Steuerhinterziehung zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro verurteilt wurde, wieder in regulärer Strafhaft. Ob er diese Summe aufbringen kann, ist noch unklar. Gelingt ihm das nicht, erfolgt eine Exekution von Vermögenswerten und, so diese nicht erfolgreich ist, die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe von voraussichtlich abermals 15 Monaten. Falls Kartnig einen Teilbetrag von rund zwei Millionen Euro erlegt, könnte diese Ersatzstrafe auf neun Monate reduziert werden. Dann gebe es auch die Möglichkeit die Reststrafe auch in Form von gemeinnützigen Leistungen abzuleisten.

Ex-Sturm Präsident wieder vor Gericht

Am 12. November muss sich Hannes Kartnig jedoch abermals vor Gericht verantworten. Sein Freispruch vom Vorwurf, die Bundesliga und den Steirischen Fußballverband mit gefälschten Ticketabrechnungen betrogen zu haben, wurde vom Obersten Gerichtshof zum Teil aufgehoben worden. Der Prozess wird voraussichtlich bis Mitte Dezember dauern.

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