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Gefängnisinsassin in Wels zündete sich an

"Bedauerlicher Vorfall" in der Justizanstalt Wels.
"Bedauerlicher Vorfall" in der Justizanstalt Wels. ©APA/RUBRA
In der Justizanstalt Wels hat Mittwochmittag eine Insassin ihre Kleidung mit Speiseöl übergossen und sich angezündet. Die Frau erlitt schwere Verbrennungen. Sie wurde an Ort und Stelle erstversorgt und mit dem Rettungshubschrauber in ein Wiener Krankenhaus geflogen, sagte Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums, zur APA.

Die Frau befand sich am Mittwochnachmittag auf der Intensivstation im Wiener AKH. “Ihr Zustand ist lebensbedrohlich”, sagte Krankenhaussprecherin Karin Fehringer. Bei der Insassin handelt es sich um eine 44 Jahre alte Österreicherin, die seit 15 Tagen in Untersuchungshaft war, erläuterte Erich Huber-Günsthofer, Leiter der Justizanstalt Wels.

Frau zündete sich im Gemeinschaftsbad an

Die Frauenabteilung in der JA Wels ist laut Huber-Günsthofer eine offene Abteilung. Die Türen der Hafträume sind tagsüber geöffnet, die 44-Jährige war bei dem Suizidversuch allein im Gemeinschaftsbad, die meisten Mithäftlinge befanden sich im Hof. Kurz nach 11.30 Uhr wurde die Frau im Duschraum von einer anderen Insassin entdeckt, die Alarm schlug.

Die Flammen waren bereits erloschen und die Frau bewusstlos, dann aber auch kurzzeitig ansprechbar, sagte Huber-Günsthofer. Das Personal der Justizanstalt leistete Erste Hilfe und rief den Notarzt. Dieser brachte die Frau ins UKH Wels, wo laut dem Anstaltsleiter “festgestellt wurde, dass die Verbrennungen zu großflächig waren”. Daher wurde sie von dort mit dem Hubschrauber in ein Wiener Spital transportiert.

Insassen können Speiseöl im Gefängnis kaufen

Speiseöl können sich die Insassen wie andere Dinge des persönlichen Bedarfs in der Justizanstalt kaufen und in den eigenen Haftraum mitnehmen, sagte Huber-Günsthofer. Feuerzeuge sind für die zahlreichen Zigaretten rauchenden Häftlinge ebenfalls erlaubt, betonte er. Details zum Haftgrund der 44-Jährigen machte der Anstaltsleiter aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht.

“Die Rettungskette hat wahnsinnig rasch funktioniert”, berichtete Huber-Günsthofer. Um 11.38 Uhr habe die Mitinsassin die Verletzte gefunden, zwei Minuten später war der Notarzt alarmiert, der um 11.48 Uhr eintraf, lobte er das “perfekte Verhalten aller Beteiligten” nach dem Vorfall.

“Keine Anzeichen auf Suizidalität”

Bei der Frau gab es laut Huber-Günsthofer bisher “keine Anzeichen auf Suizidalität”. Sie sei über das sogenannte VISCI-Programm überprüft worden. Laut Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums, gab es dabei grünes Licht. Das heißt, dass kein Risiko erkennbar ist. Das VISCI-System ist ein Formular mit 20 Fragen – u.a. zur sozialen Situation, der kriminellen Vergangenheit und der psychologischen Geschichte des Häftlings -, der die Vollzugsbeamten gleich bei der Einlieferung auf Umstände aufmerksam machen soll, die bei anderen Insassen zu einem Selbstmord oder Suizidversuch geführt haben. Das VISCI-System funktioniert wie eine Ampel: Rot bedeutet hohe Gefährdung, gelb heißt unsicher, grün nichts zu erkennen.

(APA)

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