Der Pensionist forderte von der Stadt rund 4.300 Euro Reparatur- und Abschleppkosten. - © Aktivnews/Archiv
Der Kläger sei auch gar nicht berechtigt gewesen, in die Fußgängerzone einzufahren, stand in dem Urteil von Zivilrichter Friedrich Gruber. Zudem habe der Autofahrer die Hinweisschilder nicht beachtet, die auf den Poller aufmerksam machten. Die Abweisung der Klage wurde dem Rechtsvertreter der Stadt am vergangenen Freitag zugestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Pensionist kann innerhalb von vier Wochen dagegen berufen. Seit 21. Juni 2010 schützen 36 Poller die Salzburger Fußgängerzone vor illegalem Fahrzeugverkehr. (APA)