16. August 2012 13:15; Akt.: 16.08.2012 13:15

Geländer bricht: Bei Wegkontrollen keine Sicherheitsmängel entdeckt

Der Holländer wurde ins Krankenhaus nach Schwarzach geflogen. Der Holländer wurde ins Krankenhaus nach Schwarzach geflogen. - © Bilderbox
Nach dem Bruch des offenbar morschen Geländers stellt sich jetzt die Frage, ob der Wegerhalter wegen Sorgfaltswidrigkeit zur Verantwortung zu ziehen ist oder ob der Wanderer fahrlässig gehandelt hat. “Die Unfallursache wird noch ermittelt. Die Polizei wird der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln”, sagte Polizeisprecher Anton Schentz.

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Wegerhalter im Unfallbereich ist die Gemeinde Rauris, wie deren Bürgermeister Robert Reiter (V) im APA-Gespräch erklärte. Der Zugangsweg zur Kitzlochklamm werde im Jahr mehrfach begangen, bei diesen Kontrollen seien bei dem Geländer keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

Wer ist für Geländer zuständig?

Der drei Meter breite Wanderweg mit dem Abgrenzungszaun aus Holz befinde sich zwar auf dem Gemeindegebiet von Lend, für die Erhaltung dieses Wegabschnittes sei aber Rauris zuständig, erklärte Reiter. Die Gemeinde investiere jährlich mehrere 100.000 Euro in die Erhaltung und Sicherung der Wanderwege. “Wir sind da sehr sensibel, unternehmen alles Menschenmögliche und sehen uns alles genau an. Aber man kann nicht für eine hundertprozentige Sicherheit im alpinen Gelände garantieren”, sagte der Bürgermeister. Die Bauhof-Mitarbeiter der Gemeinde würden die Wege in Tallagen betreuen, ein morsches Geländer sei ihnen nicht aufgefallen.

Die Polizei wies in ihrem Bericht aber auf die schlechte Beschaffenheit des Geländers hin, das Eigenschaftswort “morsch” wurde in Klammer beigefügt. Ob es tatsächlich morsch war, sei nun Gegenstand der Ermittlungen, erklärte Polizeisprecher Schentz. Für die Polizei war gegen Donnerstagmittag noch nicht geklärt, wer für die Wegerhaltung verantwortlich ist. Der Unfallbereich sei dokumentiert und fotografiert worden, sagte Schentz. Die Staatsanwaltschaft müsse dann entscheiden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Wanderer stürzte 40 Meter ab

Der Unfall ereignete sich am Mittwoch auf dem Zugangsweg zur Kitzlochklamm, rund einen Kilometer von der Klamm entfernt. Der Weg führt über drei Gemeindegebiete: Rauris, Lend und Taxenbach. Zuständig für die Wegerhaltung seien in Abschnitten aber nur die Gemeinden Rauris und Taxenbach. “Es handelt sich um einen normalen Wanderweg, wo an einigen Stellen sicherheitshalber ein Geländer angebracht ist”, erläuterte der Bürgermeister von Taxenbach, Franz Wenger (V). Auch er hatte keine Kenntnis davon, dass das Geländer offenbar morsch gewesen sei.

Die Ehefrau habe den Niederländer fotografieren wollen, der Mann habe sich an das Geländer gelehnt, das habe dann nachgegeben, schilderte Wenger. Der Bürgermeister war gestern schon bei der Unfallstelle und wird heute mit dem Rauriser Ortschef die Absturzstelle noch einmal besichtigen. “Wir werden uns auch erkundigen, wie es dem Verunfallten geht.” Auch sein Amtskollege ist besorgt: “Hauptsache ist, dass er gesundheitlich wieder auf den Damm kommt. Das ist das Wichtigste”, so Reiter. Der Niederländer hat ein Quartier in Zell am See, derzeit wird er noch im Spital betreut.

Die Erhaltung von Wanderwegen bezeichnete der Taxenbacher Bürgermeister für die Gemeinden als aufwendig. “Wenn ich nur den Teil der Gemeinde Taxenbach hernehme, kostet das inklusive der Klamm 45.000 bis 60.000 Euro im Jahr.” Nach Unwettern schickt er vorsichtshalber Fachleute zur Begehung in die Klamm.

Einen ähnlichen Unfall hat es im Oktober 2007 in der Gemeinde Unterach am Attersee (OÖ) gegeben. Ein 110 Kilogramm schwerer Urlauber aus Deutschland war auf einer Holzbrücke ausgerutscht, gegen das Geländer gestürzt, durchgebrochen und drei Meter in ein Bachbett gefallen. Der Wanderer erlitt einen Bruch des Ellbogenradiusköpfchens. Das Bezirksgericht Thalgau hatte daraufhin den damaligen Bürgermeister und seinen Vorgänger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt.

Ein Berufungssenat des Landesgerichtes Salzburg sprach die beiden Beschuldigten in zweiter Instanz am 27. November 2009 frei. Die Urteilsbegründung: Erstens habe es sich um einen alpinen Wanderweg gehandelt, für dessen Wartung keine gesetzlichen Normen zur Verfügung stünden. Zweitens könne ein gefahrloser Zustand nicht immer erreicht werden und drittens sei es nicht möglich, diese Wege ständig zu kontrollieren. “Eine objektive Sorgfaltswidrigkeit liegt nicht vor”, argumentierte der Richtersenat. Die Brücke war erst ein Jahr vor dem Unfall neu gebaut worden. (APA)



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