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Geplante Kleinwohnanlage am See erregt Gemüter

Anrainerin Gerlinde Fröhlich zeigt das alte Gebäude und Areal für die geplante Wohnanlage.
Anrainerin Gerlinde Fröhlich zeigt das alte Gebäude und Areal für die geplante Wohnanlage. ©Andrea Fritz-Pinggera
Der Bau einer Wohnanlage mit 8 Wohnungen sorgt aufgrund seiner sensiblen Lage am Uferweg für intensive Diskussionen in der Bevölkerung. Hard gehört zu den begehrtesten Wohngemeinden des Unterlandes. Derzeit errichten zahlreiche Bauträger in verschiedenen Ortsteilen neue Objekte.

Ein privates Bauvorhaben erregt aufgrund seiner Seenähe die Gemüter der Bevölkerung und lässt die berühmte „Hutschnur platzen“.

In unmittelbarer Nähe zum „Hochhaus am See“, einer der markanten Harder „Bausünden“ aus den siebziger Jahren, steht das Haus Kohlplatzstraße 1, das nun abgerissen werden soll. Auf den über 1000 Quadratmetern Grund zwischen Apotheke und dem Parkplatz des „Café am See“ wollen die Investoren – zwei Lecher Familien – eine Anlage für 6 Wohnungen und zwei Penthäuser errichten. Das stört nicht nur die Nachbarn aufgrund der intensiven Nutzung und der Höhe des geplanten Objekts, auch Passanten und Bürger zeigen sich anlässlich eines Lokalaugenscheins unzufrieden. „Es ist eine Schande, wie man ein solches Flachdachobjekt direkt am See zulassen kann!“ erklärt eine Passantin. Ein Herr mit Dackel will gehört haben, dass die Architektur eher unterdurchschnittlich sei und versteht nicht, warum an so sensibler Stelle kein Bebauungsplan nötig sei. Die nächste Dame kann sich nicht vorstellen, wie „so ein Klotz“ in die Reihe der benachbarten Giebelhäuser passen soll. Eine Unterschriftenaktion ist geplant, es gehe schließlich um Hard und sein Erscheinungsbild.

Gesetzliche Vorgaben erfüllt

In der Tat wurde das Projekt zweimal vom Gestaltungsbeirat zurückgewiesen, der dritte Entwurf entspricht nun den ortsbildlichen Vorstellungen und nach einigen baurechtlichen Abklärungen soll dem Neubau nichts im Wege stehen. Die Fachleute im Rathaus beruhigen: Das geplante Objekt entspräche dem Siedlungskonzept und sei vom Amt der Vorarlberger Landesregierung bezüglich des Uferschutzes geprüft worden. Die prominente Uferzone weise im übrigen keinerlei heterogene Bebauung auf. „Es gab überall schon Zubauten und Nachverdichtungen, hier herrscht keine alte gewachsene Struktur wie im Zentrum“, erläutert Raumplaner Bernhard Kathrein. Es handle sich beim Neubau um einen „kompakten Baukörper“ der den „Beginn der Kohlplatzstraße besser artikuliere“. Das Gebäude rückt sogar etwas vom See ab und ist stärker straßenseitig situiert, was für die Kohlplatzstraße eine Torsituation ergebe.  Auch Bauamtsleiter Thomas Reiner weiß: „Jede Wohnanlage, egal wo sie steht, hat Entlüftungsrohre oder Anlagen auf Gebäudedächern. Die Baubewilligung ist zu erteilen wenn das Projekt den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht – und das tut es in diesem Fall.“

Konzepte zur Entwicklung

Bürgermeister Harald Köhlmeier versteht die Sorgen, gibt jedoch zu bedenken:

„Architektur ist immer subjektiv. Ein großes Satteldach auf der Anlage wäre vermutlich auch nicht recht. Der vorliegende Entwurf ist zweimal überarbeitet und nicht einfach durchgewinkt worden. Als Bürgermeister kann ich nicht willkürlich eine Baubewilligung versagen und ins Eigentumsrecht eingreifen. Wenn die rechtlichen Grundlagen entsprechen, muss eine Bewilligung erteilt werden. Ich teile die Bedenken bezüglich des vorherrschenden Bauboomes in Hard. Die Gemeinde trachtet deshalb danach, diesen durch Gemeindeentwicklungsmaßnahmen in geordnete Bahnen zu lenken. So haben wir aus diesem Grund den Ortskernbebauungsplan, das Siedlungsentwicklungskonzept sowie einen Industriegebietsbebauungsplan entwickelt. Außerdem tragen wir Sorge dafür, dass eine Durchmischung und ganzheitliche Betrachtung der Quartiere gesehen wird. Damit steuern wir die bauliche Entwicklung in Hard. Das konkrete private Bauvorhaben ist jedoch nicht zu beeinspruchen.“ Die letzte Hoffnung von Insidern besteht allerdings in einem kleinen, jedoch nicht unerheblichen Detail: die Gemeinde muss eine Abstandsnachsicht zum Parkplatz bewilligen. Nur damit kann das Bauvorhaben in der geplanten Form durchgeführt werden….

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